Frage zu Kündigung und Freistellung

31. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
BirdBirdy
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zu Kündigung und Freistellung

Hallo,

ich habe zum 31.08. gekündigt. Ich wurde am 23.7. befristet freigestellt (Anrechnung Resturlaub etc.). Seit dem gleichen Tag bin ich krank geschrieben. Zählt die Krankmeldung eigentlich noch? Muss mir der AG die restlichen Urlaubstage dann ausbezahlen? Resturlaub bedeutet schon kompletter Jahresurlaub, da Kündigung im 2. Halbjahr? Habe ich noch Anspruch auf anteiliges Weihnachtsgeld?

Danke für die Hilfe.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Da man auch im (Rest) Urlaub krank geschrieben werden kann, "zählt" die Erkrankung natürlich, der Arbeitgeber muss aus diesem Grund nicht genommene Urlaubstage auszahlen. Ja, im Grunde bedeutet es kompletter Jahresurlaub, abzüglich bereits genommener Urlaubstage. Gibt es ggf irgendwelche Regularien bei Kündigung im Arbeitsvertrag diesbezüglich?

Mit dem Weihnachtsgeld, das hängt von der vertraglichen Gestaltung ab. Oft muss man zu einem bestimmten Datum noch in einem ungekundigten Arbeitsverhältnis sein, bitte den Arbeitsvertrag auch hierauf untersuchen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BirdBirdy
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

wegen dem Weihnachtsgeld: es steht im Vertrag, WG ist anteilig zu bezahlen, bei einer Beschäftigungsdauer von weiger als 12 Monaten. Weiter steht drin, WG ist zurückzuzahlen, wenn Kündigung bis zum 31.3. des Folgejahres.
Was bedeutet dies nun für mich?

1 weiteres Problem: AG behält vom letzten Gehalt Geld ein wegen angeblicher Nachzahlung vom Dienstwagen.
Grund: Zitat vom AG: "Im Rahmen der Kfz-Überlassung für die Kalenderjahre 2015-2017 wurden zu Ihren Gunsten 19/228 mtl./jährl. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte berücksichtigt. Dies wird durch die Betriebsprüfer jedoch nur anerkannt, wenn der Arbeitnehmer dies auch nachweist. Bei fehlendem Nachweis werden nur 15 AT mtl. berücksichtigt. "
Somit wurden netto 408 Euro für die Jahre 2016/2017 einbehalten. Es steht nichts davon in der Gehaltsabrechnung (also von der Nettosumme wurden einfach 408 Euro abgezogen). Ich kenne so eine Handhabung nicht. Ich soll jetzt für die beiden Jahre nachträglich "zusätzliche AT melden"???
KFZ wurde immer folgendermaßen abgerechnet:
Privatfahrten 316,00
Whg./Arbeit st. + sv Pflicht 109,00
Whg./Arbeit p. ST. 99,00
Entfernung 22 km
Gibt es so eine Regelung mit 19/228 Tagen (ich dachte immer 15 AT) überhaupt und wer erreicht abzüglich Urlaub so viele Arbeitstage?

Herzlichen Dank für die Hilfe.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von BirdBirdy):
Ich wurde am 23.7. befristet freigestellt


Was soll das sein?
Ich kenne nur die widerrufliche und die unwiderrufliche Freistellung

0x Hilfreiche Antwort

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