Hallo!
Wir wird eine Fortbildung bezahlt. Sie dauert 18 Monate und kostet 2.980,00 Euro zzgl. Kosten für die Prüfungsgebühr und Literaturkosten.
Folgende Klausel steht noch im Vertrag:
"Kündigt die Angestelle innerhalb von drei Jahre NACH Abschluss des Lehrgangs das Arbeitsverhältnis.... so hat die Angestellte die vom Arbeitgeber getragenen Kosten des Fortbildungslehrgangs zurückzuerstatten..."
Meiner Meinnung nach sind 4,5 Jahre Bindung sehr lang für den Betrag, oder?
Gibt es irgendwo eine Richtwerttabelle wie lange man sich binden sollte bzw. muß?
Gruß
Barbara
Fortbildungsvertrag mit Rückzahlungsklausel - 4,5 Jahre Bindung?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo, eine Tabelle gibts da nicht.
Siehe ansonsten http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Fortbildungskosten.html
MfG
... die klausel wird erst nach ausbildungsende wirksam - d.h. du könnstes dem wortlaut nach innerhalb der ausbildung ohne konsequenzen kündigen.
... drei jahre sind meines wissens durchaus erlaubt. es ist aber gut möglich, dass die klausel überhaupt nicht gilt, weil sie keine staffelung der rückzahlung vorsieht. es wäre ziemlich unbillig, den vollen betrag zurückzahlen zu müssen, wenn du 35 monate nach abschluss kündigen wolltest.
.. es wäre aber ziemlich ungeschickt, den AG darauf aufmerksam zu machen, oder?
-- Editiert von blaubär49 am 14.06.2007 17:37:33
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