Fortbildungsvertrag mit Rückzahlungsklausel - 4,5 Jahre Bindung?

14. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
Barbara Kunz
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 32x hilfreich)
Fortbildungsvertrag mit Rückzahlungsklausel - 4,5 Jahre Bindung?

Hallo!

Wir wird eine Fortbildung bezahlt. Sie dauert 18 Monate und kostet 2.980,00 Euro zzgl. Kosten für die Prüfungsgebühr und Literaturkosten.

Folgende Klausel steht noch im Vertrag:

"Kündigt die Angestelle innerhalb von drei Jahre NACH Abschluss des Lehrgangs das Arbeitsverhältnis.... so hat die Angestellte die vom Arbeitgeber getragenen Kosten des Fortbildungslehrgangs zurückzuerstatten..."

Meiner Meinnung nach sind 4,5 Jahre Bindung sehr lang für den Betrag, oder?

Gibt es irgendwo eine Richtwerttabelle wie lange man sich binden sollte bzw. muß?

Gruß
Barbara

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo, eine Tabelle gibts da nicht.
Siehe ansonsten http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Fortbildungskosten.html

MfG

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... die klausel wird erst nach ausbildungsende wirksam - d.h. du könnstes dem wortlaut nach innerhalb der ausbildung ohne konsequenzen kündigen.

... drei jahre sind meines wissens durchaus erlaubt. es ist aber gut möglich, dass die klausel überhaupt nicht gilt, weil sie keine staffelung der rückzahlung vorsieht. es wäre ziemlich unbillig, den vollen betrag zurückzahlen zu müssen, wenn du 35 monate nach abschluss kündigen wolltest.
;)

.. es wäre aber ziemlich ungeschickt, den AG darauf aufmerksam zu machen, oder?



-- Editiert von blaubär49 am 14.06.2007 17:37:33

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