Fortbildungsvereinbarung, Kündigung während Fortbildung

2. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
StudentVe1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Fortbildungsvereinbarung, Kündigung während Fortbildung

Hallo zusammen,

zwischen meinem AG und mir besteht eine Fortbildungsvereinbarung. Das Ziel der Fortbildung, ein Bachelor-Abschluss, erreiche ich in einem Jahr.

Da ich in diesem Unternehmen aber keine vernünftige Perspektive für mich sehe, würde ich mich gerne nach etwas neuem umschauen. Dazu muss ich natürlich jetzt ein Zwischenzeugnis anfordern. Ich halte nun folgende Szenarien seitens des AG für möglich. Wie sieht die rechtliche Seite dazu aus?

1. Nach Ausstellung des Zwischenzeugnis befürchtet mein AG die baldige Kündigung meinerseits und stellt die Zahlungen für den Studiengang ein. (In diesem Fall sollte doch die Rückzahlungsklausel nicht mehr greifen, so dass der AG nach tatsächlicher späterer Kündigung die bereits bezahlten Gebühren nicht mehr zurückfordern kann, oder?)

2. Oder stellt die Anforderung eines Zwischenzeugnis evtl. eine Art Vertragsbruch meinerseits dar, so dass der AG die Fortbildungsvereinbarung für nicht erfüllbar sieht und seine gezahlten Gebühren sofort zurückfordern kann, auch wenn ich noch nicht gekündigt habe und noch weiterstudiere?

Eine dritte Möglichkeit wäre folgende:
Meine Fortbildungsvereinbarung beinhaltet Teilziele. nächsten Monat erreiche ich das Teilziel "Betriebswirt". Kann ich dem AG mitteilen, dass ich das letzte Jahr wieder selbst bezahlen möchte, so dass ab nächsten Monat die "Bindungszeit" schon anfängt zu laufen? Die Fortbildung lief bisher 3 Jahre und die Vereinbarung sieht eine Rückzahlungsklausel vor, die besagt, dass sich der zurückzuerstattende Betrag sich jeden Monat um 1/48 verringert.

Die Fortbildungsvereinbarung beinhaltet die normalen und rechtskonformen Punkte.

Ich hoffe ich konnte mein Anliegen verständlich erklären.

Gruß, StudentVe

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3769x hilfreich)

Die Anforderung eines Zwischenzeugnisses ist kein Vertragsbruch. Der AG wird sich aber fragen, warum du das brauchst.

Um die Kündigungsbedingungen und -folgen zu beurteilen, müsste man schon den genauen Wortlaut kennen.

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