Fortbildung - Rückzahlung

23. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
pipoo
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 19x hilfreich)
Fortbildung - Rückzahlung

Hallo,

im Januar 2012 habe ich Fortbildungsvertrag mit meinem AG unterschrieben. Ich werde die Ausbildung im Juni bis August 2012 anfangen.

Meine Frage ist:
wenn ich meine Arbeit nicht vorzeitig kündige, muss ich den Fortbildungskosten rückzahlen.

Ich habe im Internet recherchiert, wenn die Lehrgangsdauer 1 Monat ist, dann ist die Bindungsdauer 6 Monaten. Meine Fortbildung dauert 18 Tagen, aber ich die Bindungsdauer 3 Jahre ist. Ist mein Fortbildungsvertrag wirksam?

Die Inhalte des Vertrags sind folgendes:

§1 Fortbildungsmaßnahme
1. Der AN nimmt von xx.04.2012 bis zum xx.01.2013 an folgender Fortbildungsmaßnahme teil: XXX
2. Die Teilnahme des ANs erfolgt im Interesse seiner berufliche Fort- und Weiterbildung

§2 Freistellung und Vergütung
1) Die Fortbildung beansprucht 18 Arbeitstage, von denen der AN acht Urlaubstage verwendet.Für die restlichen zehn Arbeitstage stellt die AG den AN von der Arbeit frei. Urlaub und Freistellung erfolgen unter Fortzahlung der Bezuege. Die Vergütung entspricht dem, durch Arbeitsvertrag vom xx.xx.xxxx, vereinbart Gehalt.

2) Der AN ist für die Dauer der Fortbildungsmaßnahme in jeder Hinsicht den übrigen AN gleichgestellt.

§3 Kosten
1) Der AG trägt die Kosten der Fortbildungsmaßnahme.

§4 Rückzahlung
1) Der AN verpflichtet sich, die von AG bezüglich der oben näher bezeichneten Fortbildungsmaßnahme getragen kosten zu erstatten, wenn er das Arbeitsverhältnis innerhalb von drei Jahren nach Teilnahme der Weiterbildung durch Eigenkündigung beendet oder Fortbildung abbricht oder endgültig nicht erfolgreich nicht besteht.
Für jeden Monat der Beschäftigung nach Beendigung der Fortbildungmaßnahme werden dem AN 1/36 des gesmten Rückzahlungsbetrages erlassen. Die Verminderung der Rückzahlungsverpflichtung erfolgt unter der Voraussetzunh, dass Arbeitsverhältnis in diesem Bindungszeitraum nicht ruht.

Besten Dank im Voraus

Pipoo

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Die Vereinbarung zur Rückzahlung ist nicht wirksam.

Da steht das auch nochmal gut erklärt:

http://www.palm-bonn.de/fortb.htm

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#2
 Von 
pipoo
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 19x hilfreich)

Der Thema ist schon lange her. Könnt Ihr mir bitte noch Rat geben, ob der Vertrag wirksam ist.

Danke

Pipoo

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Bei einer Fortbildungsdauer von 18 Tagen ist höchstens eine Bindungsfrist von bis zu 6 Monaten zulässig laut Bundesarbeitsgericht.
Somit ist zwar der Vertrag an sich gültig, aber nicht die Klausel zur Rückzahlung.


http://www.rechtsrat.ws/lexikon/fortbildungskosten.htm

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#4
 Von 
pipoo
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 19x hilfreich)

vielen dank für die antwort.

Die zeit von meiner fortbildung ist ja flexibel. d.h. von diesen 18 tagen kann ich selber planen, wann ich meine fortbildung mache.

Meine Frage ist, ist die bindungsfrist auch 6 monaten.

Danke

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Meinen Sie vielleicht mit Ihrer Frage, dass Sie die FB noch gar nicht beendet haben, und wie lang die Kündigungsfrist nach der letzten Teilnahme ist :???:

Da §4 des zitierten Vertrags nichtig ist, gibt es keine Bindungsfrist. Sie könnten jederzeit kündigen und müssen keinen Cent zurückzahlen.

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#6
 Von 
pipoo
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 19x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.

ich werde mal meine frage besser formulieren.

Ich habe die Fortbildung im Juni angefangen und voraussichtlich beende ich meine fortbildung anfang August. Da ich viel zu tun habe, dauert es meine FOrtbildung 9 Wochen.

Ich habe mich irritiert. in meinem vertrag steht "§1 Der AN nimmt von xx.04.2012 bis zum xx.01.2013"

Heisst es, dass meine Fortbildung 10 Monaten dauert. wenn ja, dann ist ja die Rückzahlung wirksam.

Danke


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