immer wieder die blöden Formuliereungen.
Wenn ein Arbeitsvertrag fristgerecht mit Wirkung zum 15.2.dJ gekündigt wurde, sollte das nach meinem Dafürhalten doch besagten, dass die Wirkung der Kündigung zum 15. Eintritt. Also 14.2. 00:01 = 15. erster Arbeitslosentag...
Mit Wirkung zum...
Formulierung "mit Wirkung zum"
22. März 2017
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Frage vom 22. März 2017 | 18:06
Von
Status: Schüler (210 Beiträge, 45x hilfreich)
Formulierung "mit Wirkung zum"
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 22. März 2017 | 18:30
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
Letzter Arbeitstag ist der 15.02., an diesem wird also noch gearbeitet.
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