Liebe Forengemeinde,
ich hoffe ihr könnt mir bei der Einschätzung zu meinem aktuellen Fall etwas weiterhelfen.
Ich habe vor einiger Zeit einen Fortbildungsvertrag mit meinem aktuellen Arbeitgeber vereinbart, dieser ist aber aufgrund mehrerer Klauseln unwirksam(Bindungsdauer viel zu lang, Betrag stimmt nicht mit Nachweisen überein).
Ich habe nun gekündigt und werde das Unternehmen verlassen.
Mein Arbeitgeber stellt nun die Rückzahlungsforderung und will den gesamten pfändbaren Anteil meiner nächsten 3 noch zu zahlenden Gehälter schonmal im voraus einbehalten. Den Restbetrag soll ich dann binnen 8 Wochen zahlen. Der Arbeitgeber ist immer noch der Auffassung, der Vertrag sei gültig.
Darf er in diesem fall überhaupt einen Teil meines Gehalts pfänden/eingehalten? Die Forderung ist ja grundsätzlich rechtsunwirksam! Lässt sich das noch "unterbinden"?
-- Editiert von Major132 am 19.05.2018 10:40
-- Editiert von Major132 am 19.05.2018 10:48
Forbildungsvertrag / Pfändung des Lohns
19. Mai 2018
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Frage vom 19. Mai 2018 | 10:35
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Forbildungsvertrag / Pfändung des Lohns
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#1
Antwort vom 19. Mai 2018 | 12:46
Von
Status: Weiser (17351 Beiträge, 6462x hilfreich)
Dass der Rückzahlungsvertrag unwirksam bzw ungültig ist, muss gegebenenfalls erst einmal jemand feststellen. Und dieser jemand wird ein Richter sein. Wenn also dein Arbeitgeber dir Geld vom geschuldeten Lohn abzieht, dann klagst du einfach auf dein volles Gehalt.
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