Förderung vom Arbeitsamt - Fristlose Kündigung

5. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
Violette456
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 4x hilfreich)
Förderung vom Arbeitsamt - Fristlose Kündigung

Hallo,

mein Chef hat für eine Kollegin 9 Monate Förderung erhalten. Nachbeschäftigungszeit bis 31.12.2011 nun hat er die fristlose Kündigung ausgesprochen. Muss er jetzt die Förderung zurückzahlen? Oder ist es jetzt egal wenn er die fristlose Kündigung in einem Aufhebungsvertrag umwandelt???


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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Fristlose Kündigung, das dürfte nichts mit Rückzahlung der Förderung zu tun haben, weil er das nicht zu vertreten hat. Aufhebungsvertrag - da sollte er mal schauen, unter welchen Bedingungen er die Förderung bekommen hat. Lesen kann er doch, der Chef?

wirdwerden

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#2
 Von 
Violette456
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 4x hilfreich)

er hatte schon einmal jemanden eingestellt und nach 4 Monaten wieder Ausgestellt und musste die 4 Monate wieder zurückzahlen. ER hat die Förderung bekommen damit er jemanden einstellt und behält wie er diese Bekommen hat kann ich nicht sagen.



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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

...und unter welchem Programm gerade der jeweils Eingestellte läuft, das wissen wir auch nicht. Also, er soll mal lesen, oder sich beraten lassen.

wirdwerden

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#4
 Von 
Violette456
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 4x hilfreich)

hm...das weiss ich auch nicht. In wie weit er uns alle eingestellt hat. Habe auch jetzt 9 Monate voll ab Januar läuft dieses Nachbeschäftigungsjahr...wo er keine Förderung mehr erhält.

Wie ist es denn mit meiner Kollegin kann sie jetzt eine Sperre erhalten???


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#5
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

ja, die wird auf jeden Fall eine Sperre erhalten, wenn sie nicht innerhalb von 3 wochen gegen die fristlose Kündigung Klage vor dem Arbeitsgericht erhebt. Selbst dann wird die afa von der 12wöchigen Sperrzeit nicht absehen und sich erst durch ein urteil überzeugen lassen, dass der AN die Beendigung des Arbetsverhältnisses nicht verursacht hat.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Wir wissen nicht, warum die Kollegin fristlos gekündigt worden ist, wir wissen nicht, welches Programm da abgeht, also, wir wissen gar nichts. Wie soll man dann antworten?

wirdwerden

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#7
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Die Förderung gibt es, auch wenn man die Leute raus wirft. Einzig Rückzahlbar wäre wenn es Förderung für den Arbeitsplatz gab und er danach nicht neu besetzt wird.

Es gibt viele Unternehmer die merkwürdigerweise ständig Personal gefördert bekommen. Dafür hat man ja Bekannte und Freunde.

Uwe

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#8
 Von 
Violette456
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 4x hilfreich)

nach aussage der Kollegen soll Sie mir 4 Kunden genommen haben...WAS ICH ABER NICHT GLAUBE aber mein chef sagt das er es nachgewiesen hat an hand der Daten. Ich bin nicht davon überzeugt. Ich glaube das mein Chef dahinter steckt da er sagt das er es von ihrem PC aus gemacht hat aber wie ?? und wann ?? Mein Chef sagt das er es nachweisen kann. Er ist aber PC speziallist und kann von seinem PC auf unseren zugreifen. Und kann die Kennung mit anhängen....So hat die Kollegin den Kürzeren gezogen und muss da jetzt durch...

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