Firmenwagen 1%Regel und Sprittkosten

19. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
matja418
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Firmenwagen 1%Regel und Sprittkosten

Hallo zusammen, ich habe eine Frage, ich Blick wirklich nicht mehr durch.
Mein AG hat mir aufgrund meines Umzugs einen Firmenwagen versprochen, den ich mit der 1%Regel versteuern soll. Soweit so gut hab ich das glaube ich verstanden.
Nur möchte mein AG, dass ich den Sprit komplett selber zahlen soll.

Die Logik erschließt sich mir nicht. Lohnt sich das für mich? Ich dachte, dass bei der 1%Regelung auch die Spritkosten mit meinem Lohn versteuert werden und somit ich den Tank ja nicht noch zusätzlich selber komplett zahlen muss.
Die ganzen offiziellen Regeln machen mich verrückt. Ich blicke da nicht durch.
Morgen haben wir das Gespräch und ich will mir da keinen Bären aufbinden lassen. Mein AG ist immer sehr darauf bedacht, dass er am besten weg kommt.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Die 1% Regel hat nichts mit irgendwelchen Benzinkosten zu tun. Sie "sollen" auch nicht versteuern, Sie "müssen" sogar.

Zu den 1% kommen noch 0,03 % je Entferungskilometer zwischen Wohnort und Arbeitsstätte hinzu. Die Summe daraus wird mit dem "Bruttolistenpreis" des Fahrzeugs multipliziert und ergibt den geldwerten Vorteil. Dieser wird monatlich auf Ihr Bruttogehalt aufgeschlagen, davon dann insgesamt Steuern und weitere Abzüge (AV, RV, KV) errechnet und zum Schluss vom Netto wieder abgezogen.

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#2
 Von 
matja418
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke! Das ist mir bereits bewusst. Sind jedoch in den 0,03 nicht auch die Benzinkosten wenigstens für die Arbeitsfahrten inkl. ? Dann müsste ich Sprit doch nicht noch komplett extra bezahlen oder?
Sondern dann nur für Privatfahrten?

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