Firmenumzug und Betreuungszeiten?

28. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
Tina1908
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Firmenumzug und Betreuungszeiten?

Die Firma eines Angestellten zieht zum Jahreswechsel um, dadurch entsteht ihm eine längere Fahrzeit von ca. 45 min pro Strecke.
Die wöchtentliche Arbeitszeit des Angestellten beträgt 40 Std. mit festgelegten Bürozeiten (z. B. 08:30 - 17:30 Uhr).
Nun ist die Betreuung des 2 1/2 jähringen Kindes durch den Kindergarten nicht mehr gewährleistet (Kindergartenöffnungszeiten: 07:00 - 18:00 Uhr).
Wie weit ist der Umzug für die Angestellte "zumutbar" und wie läßt sich der Umzug mit den Betreuungszeiten vereinbaren.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Tina, es kommt drauf an, was im Arbeitsvertrag als Arbeitsort vereinbart ist.

Zumutbarkeitsregelungen wie im Sozialrecht (SGB III) bezüglich der Wegstrecke gibt es so im Arbeitsrecht nicht.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tina1908
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Venotis,
im Arbeitsvertrag steht als Arbeitsort abc bzw. "zumutbar"! Was auch immer das bedeuten soll ...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tina1908
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Venotis,
im Arbeitsvertrag steht als Arbeitsort abc bzw. "zumutbar"! Was auch immer das bedeuten soll ...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Da wäre schon der genaue Wortlaut (also Wort für Wort, wie es im Vertrag steht!) von Bedeutung! Denn da steht bestimmt nicht nur ->

quote:
Arbeitsort abc bzw. zumutbar


MfG

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tina1908
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

In meinem Arbeitsvertrag steht folgendes:

Die Firma ist berechtigt, ihr auch andere, ihren Fähigkeiten und Kenntnissen entsprechende Aufgaben zu übertragen oder sie an einen anderen zumutbaren Arbeitsplatz oder Tätigkeitsort zu versetzen.

Aber mir geht es immer noch darum, ich kann bei 1 1/2 Std. Fahrt (pro Strecke) nicht mein Kind aus dem Kindergarten holen!

Vielen Dank
MFG ... Tina

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo Tina, ob das nun zumutbar ist oder nicht, wird dann wohl im Zweifelsfall das Arbeitsgericht entscheiden. Wenn am Ursprungsort keinerlei Arbeitsmöglichkeit mehr vorhanden ist, dann gibts ja dort keine Alternative.

Wenn du nicht mit umziehen kannst/willst wird das wohl auf eine Kündigung hinauslaufen.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 163x hilfreich)

Ich frage mich, was Du Dir so vorstellst ? Daß die Firma nciht umziehen darf, weil Du dann Dein Kind nicht im Kindergarten unterbringen kanst ?

Daß Dir vielleicht die zusätzliche Fahrtzeit als Freizeit gewährt wird, Du also früher Schluß machen kannst ?

Sorry, aber ich würde mal sagen, das ist eben so, wenn der Firmensitz verlegt wird, wird er eben verlegt...

P.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Tina1908
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Liebes Pumalein,

danke für die Beantwortung meiner Frage. Wir können uns gerne über Details unterhalten. Oder ein neues Forum eröffnen mit dem Thema: Wünsch Dir was! Ich hatte nur die Frage, ob sich jemand mit diesem Thema auskennt und was zumutbar ist.

Mir könnte ja auch ein anderer Job angeboten werden, oder eine neue Stelle im Konzern, oder meine Arbeitszeit könnte reduziert werden evtl. Teilzeit etc.

Oder: Hey Leute, habt ihr keinen Betriebsrat.... (nee haben wir nicht) ...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Nun sei mal nicht so zickig. Du hast in der Tat keine konkrete Frage gestellt bzw. aufgezeigt, welche Alternative du dir denn vorstellst. Gäbe es denn die Möglichkeit, dir eine andere STelle anzubieten, die noch am gleichen Ort wäre oder deine Arbeitszeiten zu verändern? Könntest du einen Teil der Arbeit von zu Hause erledigen? Was sagt dein Chef? Anspruch auf Teilzeit hast du schon - allerdings ist das nur möglich, wenn deine Stelle auch aufgeteilt werden kann.

Gruß karamel

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Tina1908
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.

Ich bin schon etwas genervt, ich bitte dies zu entschuldigen.

Den "Joker" Teilzeit habe ich schon verbraucht. Der Antrag wurde kurzerhand abgelehnt (ohne Begründung). Theoretisch könnte mir eine andere Stelle im Konzern angeboten werden (der Wille muss nur da sein - und ich glaube da ist keiner vorhanden). Seit Monaten sucht mein Chef schon etwas für mich (sagt er), aber er ist gegen alles ohne Kompromisse!

Im Konzern gibt es einen sehr großen Betriebsrat, jedoch bei uns (kleine GmbH Tochter) haben die Mitarbeiter mehr Angst ihren Job zu verlieren als einen Betriebsrat zu gründen. Eigentlich lese ich mir alles an, nur zu diesem speziellen Thema finde ich nichts brauchbares.

Deswegen hatte ich in meinem Text nur erwähnt: was ist zumutbar und wie definiere ich in der "Vertragssprache" zumutbar.

Vielleicht gibt es zu diesem Thema schon Gerichtsurteile ... Zur Zeit bin ich dabei Informationen aufzusaugen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Prinzipiell gibt es wohl keine Vorgaben, wie lang der Arbeitsweg sein darf. Es gibt Pendler, welche morgens und abends je 2 Std. unterwegs sind.

Der AG ist auch in keinster Weise verpflichtet, auf die Zeiteinteilungen seiner Angestellten Rücksicht zu nehmen, wenn er nicht will.

So Sie den Job nicht kündigen wollen, müßten Sie sehen, das Ihr Kind entweder länger im Kindergarten untergebracht werden kann oder aber einen in der Nähe Ihres neuen Arbeitsplatzes suchen

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.251 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen