Firmenübernahme, neuer Arbeitsvertrag

8. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
stedelijk
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 14x hilfreich)
Firmenübernahme, neuer Arbeitsvertrag

Hallo!

Firma A wurde von einer ausländichen Firma B gekauft. Die Mitarbiter der Firma A wurden von dem ehemaligen Geschäftsführer darüber nur mündlich unterrichtet. Es fehlte eine schriftliche Benachrichtigung (ich habe gelesen, es muss eine schriftliche Erklärung geben).

Die Mitarbeiter wissen nicht genau, ob und wann sie einen neuen Vertrag kriegen. Der "alte" Chef meint, dass er das selbst nicht weiß. (Lügt er?)

Mitarbeiter Jürgen ;-) möchte nach vielen Jahren guter Arbeit eine kleine Lohnerhöhung. Jürgen überlegt sich, ob es eine gute Idee ist, jetzt mit dem AG zu verhandeln.

Frage 1:
Ist es überhaupt möglich, dass Jürgen jetzt verhandelt? Was passiert, wenn er den neuen Vertrag nicht unterschreiben wird? (entweder Lohnerhöhung oder keine Unterschrift)
Frage 2:
Falls Jürgen den neuen AV nicht unterschreibt: Wie lange ist dann der alte Arbeitsvertrag noch gültig?
Frage 3:
der alte Geschäftsführer arbeitet immer noch in der Firma A und ist immer noch der Vorgesetzte von Jürgen. Ist er dann der richtige Ansprechspartner für solche Verhandlungen? Oder soll sich Jürgen an die neuen Chefs wenden? (Obwohl er sie noch nie gesehen hat, weil sie im Ausland sind).

Danke für eure Hilfe!







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"Stedelijk"

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6 Antworten
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#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Je nach Rechtsform der Firma ändert sich nicht mal der Name des AG. Auf keinen Fall gibts einen "neuen" Vertrag. Auch kann der alte Chef der neue sein.

Ein neuen Vertrag KANN man aushandeln wenn das beide wollen.

Ob man das den AG mitteilen muss hängt von der Rechtsform ab. Oder glaubst du bei einen AG wird bei jedem Handel der Aktien gleich der Pförtner informiert.

Frage 1: Ja, nichts
Frage 2: wie vorher, bis zu einer Kündigung
Frage 3: immer an den Geschäftsführer oder den von ihm bestimmten Personalchef

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#2
 Von 
stedelijk
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo K!
Also wenn der AN den neuen Vertrag nicht unterschreiben wird, dann ist er nicht automatisch arbeitslos? Auch nach Beendigung einer bestimmten Kündigungsfrist?

Doch! Der AG muss die Mitarbeiter schriftlich informieren. Auch den Pförtner! Das habe ich gefunden:
5) Der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber hat die von einem Übergang betroffenen Arbeitnehmer vor dem Übergang in Textform zu unterrichten über:

1. den Zeitpunkt oder den geplanten Zeitpunkt des Übergangs,

2. den Grund für den Übergang,

3. die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Übergangs für die Arbeitnehmer und

4. die hinsichtlich der Arbeitnehmer in Aussicht genommenen Maßnahmen.

Gruß!

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"Stedelijk"

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#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
Also wenn der AN den neuen Vertrag nicht unterschreiben wird, dann ist er nicht automatisch arbeitslos? Auch nach Beendigung einer bestimmten Kündigungsfrist?


Das habe ich nicht geschrieben. Arbeitsverträge enden immer mit der Kündigung. Mal Rente oder Tod ausgenommen.

quote:
Doch! Der AG muss die Mitarbeiter schriftlich informieren.

Bei Verkauf einer GmbH oder AG an neue Gesellschafter nicht. Denn der AN bleibt ja bei der selben Firma beschäftigt. Bei einer Einzelunternehmung schon das der Vertrag ja dann auf den neuen läuft.
quote:

Das habe ich gefunden:

Dann nenn doch den § oder die Quelle deines Wissen. Ich hab Dreck untzer meinen Schuhen gefunden der auch nicht weiter hilft

K.




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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#4
 Von 
stedelijk
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 14x hilfreich)

Hier, bitte, die Quelle meines Wissens: Bürgerliches Gesetzbuch, §613a. Punkt 5.
http://dejure.org/gesetze/BGB/613a.html


Zitat: Das habe ich nicht geschrieben. Arbeitsverträge enden immer mit der Kündigung.

Du meinst also, dass der Arbeitgeber mich einfach kündigen kann, ja? Was sagst du dann zum Punkt 4 vom §613a? (Siehe den Link oben)

Gruß!






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"Stedelijk"

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#5
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

@steldelijk

punkt ist: wenn man dir einen neuen vertrag vorlegt und du nicht unterschreibst, gilt der alte vertrag weiter. eine automatische kündigung gibt es nicht - das war ja wohl deine annahme. eine kündigung muss immer schriftlich erfolgen. eine gewisse variante davon ist die änderungskündigung - eigentlich eine beendigungskündigung bei gleichzeitigem angebot eines neuen vertrages zu anderen, meist schlechteren bedingungen. ob eine kündigung möglich ist, muss im einzelfall genauer angeschaut werden. bei hinreichender firmengröße kann eine kündigung per k-schutzklage überprüft werden.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#6
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
Du meinst also, dass der Arbeitgeber mich einfach kündigen kann, ja? Was sagst du dann zum Punkt 4 vom §613a? (Siehe den Link oben)


HALLO LESEN !

Irgendwann einmal könnte der Arbeitsvertrag gekündigt werden. Er kann dich auch behalten bis du in Rente gehst oder stirbst. Arbeitsverträge enden NICHT aus anderen Gründen.

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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