Guten Tag,
meine Frage ist, ob es gesetzlich zulässig ist, wenn ein Arbeitgeber vom Arbeitnehmer verlangt jede Woche nach offiziellem Feierabend an einem zwei bis drei stündigen Team meeting teilzunehmen.
Eine weitere Problematik ist auch, dass der Arbeitgeber verlangt, jede tägliche Arbeitsschicht eine viertel Stunde früher zu beginnen. Letztendlich sind es so täglich 0,25 Stunden mehr plus das wöchentliche Team meeting von 2-3 Stunden.
Vielen Dank schon mal
Festgesetzte regelmäßige Überstunden
23. April 2018
Thema abonnieren
Frage vom 23. April 2018 | 16:13
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Festgesetzte regelmäßige Überstunden
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 23. April 2018 | 17:05
Von
Status: Student (2181 Beiträge, 1248x hilfreich)
soll das unbezahlt stattfinden? Das wäre sehr sicher nicht erlaubt.
#2
Antwort vom 23. April 2018 | 17:13
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ja, unbezahlt. Im Vertrag steht sämtliche Überstunden sind im Gehalt bereits abgeglichen. Aber die wöchentliche Regelarbeitszeit beträgt 40 Stunden.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 23. April 2018 | 17:40
Von
Status: Unbeschreiblich (119616 Beiträge, 39755x hilfreich)
ZitatIm Vertrag steht sämtliche Überstunden sind im Gehalt bereits abgeglichen :
Is tmanLeitender Angestellter oder das Gehalt entsprechned hoch?
Ansonsten wäre das schlicht ungültig.
#4
Antwort vom 24. April 2018 | 12:59
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8070x hilfreich)
Niemand muss seine Freizeit für den Arbeitgeber opfern. Die Teamsitzungen fallen natürlich unter die Arbeitszeit, wenn man an den Treffen teilnehmen muss.
Und natürlich muss niemand 15 Minuten vor Arbeitsbeginn in seiner Freizeit anfangen zu arbeiten. Das Wort "Arbeitsbeginn" ist da doch ziemlich eindeutig.
Und jetzt?
Schon
267.000
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
8 Antworten
-
5 Antworten
-
10 Antworten
-
11 Antworten
-
1 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
11 Antworten