Fernstudium neben der Arbeit - AG zahlt und verpflichtet - rechtens?

23. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb491033-28
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Fernstudium neben der Arbeit - AG zahlt und verpflichtet - rechtens?

Hallo zusammen,

meine jetzige Firma ist ein Dienstleitungs-/Consultingunternehmen.

Vergangenes Jahr habe ich mein Masterstudium erfolgreich beendet.

Musste mich aber für 2 Jahre verpflichten.

Während des Studiums wurde ich zu 100% im Unternehmen eingesetzt (das Studium hatte nur am Wochenende Vorlesungen).

Ich möchte nun vorzeitig mein Unternehmen verlassen, nun bin ich augenscheinlich dazu verpflichtet das Geld für das Studium zurück zu zahlen. Die Gesamtsumme wird zu 1/36 jeden Monat verringert.

Nun habe schon viele Freunde und Kollegen gemeint, dass dies nicht wirklich fair ist und nur zu gunsten des AG ist.

Sicherlich ich habe meinen Master, musste dafür aber einigen Stress auf mich nehmen, der AG hat dafür eine größere Einnahmequelle (Stundenbetrag für Master-Dienstleister wird beim Kunden erhöht).

Kann mir hier jemand juristisch weiterhelfen?

Vielen Dank.

MfG

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ohadle
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 77x hilfreich)

Dazu müsste man den Vertrag kennen.

Hat der AG den Aufwendungen gehabt, also Studiengebühren etc. gezahlt oder dich fur's Studium tage oder stundenweise von der Arbeit freigestellt?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb491033-28
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ja die Studiengebühren wurden übernommen. Freistellung life nur über Urlaub oder Freizeitkonto.

Ansonsten habe ich zu 100% gearbeitet.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16992 Beiträge, 5896x hilfreich)

Liest sich bisher so als sei das völlig in Ordnung.

Zitat (von fb491033-28):
Nun habe schon viele Freunde und Kollegen gemeint, dass dies nicht wirklich fair ist und nur zu gunsten des AG ist.
Ach und du hast also keinen finanziellen Vorteile gehabt???

Wo ist jetzt das Problem?

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb491033-28
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Sicherlich.

Mir geht es aber eher um die "Abgeltung".

2 Jahre verpflichtet aber nur 1/36 pro Monat verringert sich die gesamte Summe?

Da passt doch i.was nicht oder?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Ich vermute mal, dass die Klausel nichtig ist, es hätten 24 Raten sein müssen. Dann ist gar nichts zurückzuzahlen.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

/// 2 Jahre verpflichtet aber nur 1/36 pro Monat verringert sich die gesamte Summe?

Das trifft zu - offenkundig müsste es 1/24 pro Monat heißen. Ob dieser Fehler schon den Vertrag insgesamt nichtig macht wegen Intransparenz bzw. Benachteiligung des AN ist die Frage; evtl. könnte auch hier gelten, dass offenkundige Fehler stillschweigend zu korrigieren sind.
Jedenfalls ein starkes Pfund in der Hand des AN.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von fb491033-28):
Nun habe schon viele Freunde und Kollegen gemeint, dass dies nicht wirklich fair ist

Obs fair ist oder nicht, ist nicht relevant, wnen die Kalusel gültig ist.
Ob diese gültig wäre, darüber kann man diskutieren, wenn man den Wortlaut kennt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16992 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von fb491033-28):
2 Jahre verpflichtet aber nur 1/36 pro Monat verringert sich die gesamte Summe?
Wie bereits geschrieben wurde, hier kann ein offensichtlicher Fehler vorliegen, der stillschweigend einfach auf 1/24 korrigiert werden kann. Ob deswegen die ganze Klausel ungültig ist wird man hier kaum beurteilen können. Das kann vor dem Arbeitsgericht geklärt werden wenn man sich mit dem AG nicht einig wird. Wenn dieser anstandslos einfach nur 1/24 akzeptiert dann sehe ich also nicht unbedingt, dass die Klausel ungültig wäre.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Wie immer...

Es fehlen weitere Details: wie hoch waren denn die Studiengebühren?

0x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
arbeitsrechtler45
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo
Diese Regelung haben alle größeren Unternehmen, die Ihren Mitarbeitern z.B. ein Studium bezahlen. Da wirst Du nicht ohne eine Ausgleichszahlung vorzeitig kündigen können.

Viele Grüße
Michael

Signatur:

Neue Mandanten mit einem Eintrag im Anwaltsverzeichnis finden: www.verzeichnis-anwalt.de

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.082 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen