Hallo zusammen,
meine jetzige Firma ist ein Dienstleitungs-/Consultingunternehmen.
Vergangenes Jahr habe ich mein Masterstudium erfolgreich beendet.
Musste mich aber für 2 Jahre verpflichten.
Während des Studiums wurde ich zu 100% im Unternehmen eingesetzt (das Studium hatte nur am Wochenende Vorlesungen).
Ich möchte nun vorzeitig mein Unternehmen verlassen, nun bin ich augenscheinlich dazu verpflichtet das Geld für das Studium zurück zu zahlen. Die Gesamtsumme wird zu 1/36 jeden Monat verringert.
Nun habe schon viele Freunde und Kollegen gemeint, dass dies nicht wirklich fair ist und nur zu gunsten des AG ist.
Sicherlich ich habe meinen Master, musste dafür aber einigen Stress auf mich nehmen, der AG hat dafür eine größere Einnahmequelle (Stundenbetrag für Master-Dienstleister wird beim Kunden erhöht).
Kann mir hier jemand juristisch weiterhelfen?
Vielen Dank.
MfG
Fernstudium neben der Arbeit - AG zahlt und verpflichtet - rechtens?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Dazu müsste man den Vertrag kennen.
Hat der AG den Aufwendungen gehabt, also Studiengebühren etc. gezahlt oder dich fur's Studium tage oder stundenweise von der Arbeit freigestellt?
Hallo,
ja die Studiengebühren wurden übernommen. Freistellung life nur über Urlaub oder Freizeitkonto.
Ansonsten habe ich zu 100% gearbeitet.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Liest sich bisher so als sei das völlig in Ordnung.
Ach und du hast also keinen finanziellen Vorteile gehabt???ZitatNun habe schon viele Freunde und Kollegen gemeint, dass dies nicht wirklich fair ist und nur zu gunsten des AG ist. :
Wo ist jetzt das Problem?
Sicherlich.
Mir geht es aber eher um die "Abgeltung".
2 Jahre verpflichtet aber nur 1/36 pro Monat verringert sich die gesamte Summe?
Da passt doch i.was nicht oder?
Ich vermute mal, dass die Klausel nichtig ist, es hätten 24 Raten sein müssen. Dann ist gar nichts zurückzuzahlen.
/// 2 Jahre verpflichtet aber nur 1/36 pro Monat verringert sich die gesamte Summe?
Das trifft zu - offenkundig müsste es 1/24 pro Monat heißen. Ob dieser Fehler schon den Vertrag insgesamt nichtig macht wegen Intransparenz bzw. Benachteiligung des AN ist die Frage; evtl. könnte auch hier gelten, dass offenkundige Fehler stillschweigend zu korrigieren sind.
Jedenfalls ein starkes Pfund in der Hand des AN.
ZitatNun habe schon viele Freunde und Kollegen gemeint, dass dies nicht wirklich fair ist :
Obs fair ist oder nicht, ist nicht relevant, wnen die Kalusel gültig ist.
Ob diese gültig wäre, darüber kann man diskutieren, wenn man den Wortlaut kennt.
Wie bereits geschrieben wurde, hier kann ein offensichtlicher Fehler vorliegen, der stillschweigend einfach auf 1/24 korrigiert werden kann. Ob deswegen die ganze Klausel ungültig ist wird man hier kaum beurteilen können. Das kann vor dem Arbeitsgericht geklärt werden wenn man sich mit dem AG nicht einig wird. Wenn dieser anstandslos einfach nur 1/24 akzeptiert dann sehe ich also nicht unbedingt, dass die Klausel ungültig wäre.Zitat2 Jahre verpflichtet aber nur 1/36 pro Monat verringert sich die gesamte Summe? :
Wie immer...
Es fehlen weitere Details: wie hoch waren denn die Studiengebühren?
Hallo
Diese Regelung haben alle größeren Unternehmen, die Ihren Mitarbeitern z.B. ein Studium bezahlen. Da wirst Du nicht ohne eine Ausgleichszahlung vorzeitig kündigen können.
Viele Grüße
Michael
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
19 Antworten
-
5 Antworten
-
11 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
69 Antworten
-
9 Antworten
-
24 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten
-
11 Antworten