Feiertagsarbeit - Rahmendienstplan

27. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
milka052006
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Feiertagsarbeit - Rahmendienstplan



Hallo Zusammen......!

Hab da mal ne FRage.....blick aber selber nich so ganz durch, deswegen wird das wahrscheinlich recht konfus rüberkommen....also....

Ich arbeite in einem Pflegeheim, wir haben einen Rahmendienstplan, der sich alle 4 Wochen wiederholt und aufgrund dessen auch die Feiertage berechnet werden (also frei weil sowieso frei - keine zusätzliche Berechnung - wenn doch gearbeitet einfache Berechung, bzw. frei weil Feiertag - Stundengutschrift, bzw. gearbeitet am Feiertag doppelte Berechnung)

Vorab noch zu sagen 90% unserer Mitarbeiter arbeiten Teilzeit!

So nun steht mal wieder Weihnachten Neujahr an....Normalerweise ist es in den Altenheimen gang und gäbe solche Feiertage aufzuteilen, Also die einen arbeiten Weihnachten die anderen Neujahr. Jetzt sagt unsere Chefin, wenn wir so arbeiten möchten wie wir es uns wünschen - also ich möchte Weihnachten, meine Kollegin lieber Silvester, sei dies ein Diensttausch und uns steht keine zusätzliche Berechnung zu!
Also man bekommt nur was gearbeitet wird berechnet und muss theoretisch seine Überstunden (wovon weiss Gott genug vorhanden sind) nehmen um den anderen Feiertag frei zu haben.

Wenn uns das nicht passt, teilt sie uns ein wie Rahmendienstplan ,was bedeutet um so höher der Beschäftigungsumfang umso wahrscheinlicher keinen einzigen Feiertag mehr frei zu haben.(eine Vollzeitkraf mit 5,5 Tage woche hätte vlt einmal im Jahr einen Wochenfeiertag frei!)

Kann sie dass so behaupten? Ein Apell an die Mitarbeiterzufriedenheit lässt sie nicht gelten!

Wir haben keinen Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung darüber.

Sodele, ich hoffe auf rege Antworten auf mein konfuses Problem und vielleicht kann mir ja sogar jemand helfen wie ich argumentieren kann!

Gute Nacht!
Milka

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... grundsätzlich ist es so, dass der AG den dienstplan erstellt. d.h. im rahmen der verträge und sonstigen rechts legt er fest, wann er wen wozu braucht. dann gibt es so globalkriterien wie recht und billigkeit, oder das willkürverbot.
wenn das alles nicht so zusammenpasst, würde ich bei einer derart komplexen materie gewerkschaftlichen rat suchen, ggf. auch den eines fachanwalts für arbeitsrecht, damit die dienstpläne auf hand´werkliche und rechtliche richtigkeit hin überprüft werden.

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