Falsche Abrechnung

2. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
AnGe
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Abrechnung

Hallo!
Mein Arbeitgeber hat mir zuviel ausgezahlt und in drei Monaten keine Rückrechnung vorgenommen. Er hat es auch nicht reklamiert. Unser Tarifvertrag sieht eine Frist von drei Monaten vor, diese ist nun verstrichen. Ist das eigentlich einseitig für den AN oder betrifft das AN und AG? Das steht da nicht drin. Ist das nun "verjährt" oder kann mein AG das immer noch zurückfordern? Das Geld habe ich sicherheitshalber einfach liegengelassen, für den Fall der Fälle, aber interessieren würde es mich doch.
Viele Grüße!
PS ich habe das nicht "gemeldet", weil das AV derzeit ruht, weil wir uns derzeit trotz ergangenen Urteiles ohne Zulassung zur Berufung in zweiter Instanz um Mutterschutzlohn für sechs Monate streiten (die erste Instanz habe ich gewonnen). Seht das als nicht ganz legal oder fair an... mein AG ist auch nicht fair zu mir, er zahlte mir beispielsweise nicht die tarifliche Sonderzahlung, hat also sämtliche mir zustehenden Entgelte "eingefroren". Deshalb.


-- Editiert von ange am 02.05.2004 21:42:07

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Es könnte sein, dass es verjährt ist.

Was steht denn wörtlich im Tarifvertrag?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AnGe
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!
Der TV sagt:
"1. Unrichtigkeiten in der Abrechnung sind unverzüglich geltend zu machen, spätestens jedoch innerhalb der zu Ziffer 3 vorgesehenen Frist. ...
3. Alle anderen Ansprüche aus dem AV müssen spätestens drei Monate nach Fälligkeit schrifltich geltend gemacht werden. ...
5. Nach Ablauf der Fristen 2 bis 4 gelten die Ansprüche als verwirkt."

Punkt 2. und 4. beziehen sich auf Fristen für variable Lohnbestandteile und bei Beendigung des AV. Sind hier nicht relevant.
Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

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