Hallo zusammen,
ist es rein theoretisch strafbar, wenn man Bewerbungen mit einem Namen und Adresse rausschickt, die es gar nicht gibt?
Wir von der Personalabteilung wollen solchen Vorkommnisse zuvorkommen.
Vielen Dank
Christian
Fake Bewerbung
21. März 2018
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Frage vom 21. März 2018 | 23:32
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fake Bewerbung
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#1
Antwort vom 21. März 2018 | 23:57
Von
Status: Unbeschreiblich (119581 Beiträge, 39744x hilfreich)
ZitatWir von der Personalabteilung wollen solchen Vorkommnisse zuvorkommen. :
Ihr habt Hellseher im HR? Faszinierend ...
Zitatist es rein theoretisch strafbar, wenn man Bewerbungen mit einem Namen und Adresse rausschickt, die es gar nicht gibt? :
Nein.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 22. März 2018 | 12:54
Von
Status: Lehrling (1745 Beiträge, 618x hilfreich)
ZitatWir von der Personalabteilung wollen solchen Vorkommnisse zuvorkommen. :
Wie ihr das wohl machen werdet?
Ja es gibt in der Tat Firmen die eine Bewerberprüfung durchführen (wird gerne von Detekteien angeboten), da bekommt man für viel Geld wenig brauchbare Infos zurück da man in Deutschland i.d.R. nicht viel mehr als eine Melderegisterabfrage, Anrufe bei Ex-Arbeitgebern und der Uni und ggf. noch eine Abfrage in Schuldnerverzeichnissen hinbekommt. Achja, Google und Facebook hab ich noch vergessen.
Also erzähl doch mal was ihr so plant um dem zuvorzukommen. Andererseits habe ich in meiner Laufbahn noch nie Unterlagen eines nichtexistenten Bewerbers auf den Schreibtisch bekommen. Aber vielleicht wusste mein HR ja auch wie es richtig gemacht wird. Und ich habe leider nie gefragt. Werde da nach der Mittagspause gleich mal anrufen.
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