Fahrkostenzuschuss Abeitgeber

24. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
fb404506-70
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 13x hilfreich)
Fahrkostenzuschuss Abeitgeber

Hallo Ich habe mal eine frage

Ich erhalte von meinen Arbeitgeber Fahrtkostenzuschuss a´30 Km zur Berufschule ( Hin und zurück / einfacher Weg )

Nun würde ich gerne wissen , ob dies auf der Lohnabrechnung Festgehalten wird oder dies auf einer Seperaten Abrechnung Verbucht wird und ob dies in jeweils 2 Buchung dem Arbeitnehmer zugeführt wird , also 1 Mal unter Lohn und Gehalt und einmal unter Reisekosten.

Wäre nett wenn da jemand Rat weis

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Wie Deine Lohnabrechung aussieht wird Dir nur einer sagen können: Dein Arbeitgeber bzw. derjenige welcher die Abrechnung für ihn erstellt.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#2
 Von 
fb404506-70
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo
Fahrtkosten sind ja Steuerfrei.
jedoch ist die frage überweist es der Arbeitgeber in 2 Position also Gehalt und Lohn in einer Zahlung ob dies möglich ist

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#3
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Beides ist möglich, die Frage ist bloß , wie die Buchhaltung des hält oder halten will

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Und auf der Jahresabrechnung wird doch ohnehin geplittet.

wirdwerden

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#5
 Von 
fb404506-70
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 13x hilfreich)

Guten Morgen .
Ja das verstehe ich auch nicht habe mein Netto und Bruttogehalt laut Kontoauszug mal runtergerechnet ..
Also die erreicht man genau so wie den Präsidenten von Amerika .. fast nie..
Ich erhalte die Fahrtkosten ja Rückwirkend und den Lohn auch .. das ist mir alles etwas verwirrend

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Natürlich wird alles erst rückwirkend bezahlt. Wie soll man im Vorhinein wissen, wann jamand in den Dienst fährt?

Warte die Jahresabrechnung ab, und dann wird hoffentlich Deine Verwirrtheit vorbei sein. Außerdem wird der Arbeitgeber ja wohl kaum Steuern für den steuerfreien Zuschuss abführen. Dann schiesst er sich doch von Hinten selbst ins Knie.

wirdwerden

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#7
 Von 
fb404506-70
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 13x hilfreich)

Wie meinst du das ...mir wurde gesagt die Fahrtkostenerstattung würde auf der Lohnabrechnung stehen was ich mir nicht vorstellen kann .. ich kenne das von anderen das die ne sperrate Abrechnung erhalten wo die Fahrtkosten draufstehen ...

"Warte die Jahresabrechnung ab, und dann wird hoffentlich Deine Verwirrtheit vorbei sein. Außerdem wird der Arbeitgeber ja wohl kaum Steuern für den steuerfreien Zuschuss abführen. Dann schiesst er sich doch von Hinten selbst ins Knie.-"

Wie darf ich das verstehen

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Das kannst Du wortwörtlich verstehen.

Du bekommst im neuen Jahr eine Jahresabrechnung fürs Finanzamt. Daraus ergibt sich dann alles. Und die reichst Du dann beim Finanzamt ein, für den Jahresausgleich. Und gut ist.

wirdwerden

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#9
 Von 
fb404506-70
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 13x hilfreich)

alles klar danke ..dann weis ich ja Bescheid und lass mich mal überraschen ob zu mindestens die Fahrtkosten auf meine Abrechnung stehen die ich Monatlich erhalte

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>mir wurde gesagt die Fahrtkostenerstattung würde auf der Lohnabrechnung stehen was ich mir nicht vorstellen kann <hr size=1 noshade>

Warum nicht?
Das kommt häufig vor, das alles auf einem Lohnzeittel aufgeführt ist, was an Zahlungen an den AN geleistet wurde.



Ich würde erstmal die Abrechnung abwarten, dann mal schauen was da alles draufsteht.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#11
 Von 
fb404506-70
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 13x hilfreich)

Das stimmt aber ich habe hoch und runter gerechnet..
Das was ich auf meinen Konto haben und was mir an fahrtkostenerstattung zu stehen tut kann irgendwie nicht so ganz stimmen..
Kann ich per Excel nicht mein Bruttoeinkommen bzw netto Einkommen berechnen

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#12
 Von 
Herr Müller 176
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 147x hilfreich)

gehört eher ins steuerrecht trotzdem:

quote:
Kann ich per Excel nicht mein Bruttoeinkommen bzw netto Einkommen berechnen


grundsätzlich ja, allerdings wäre das sehr kompliziert

es gibt im netz reichlich brutto-nettorecher die recht genau sind (wenn sie die daten richtig eingeben)

ihr ag hat 2 möglichkeiten den fahrtkostenzuschuß zu "verbuchen"
1.: steuerfrei (auf dem ausdruck der lohnsteuerbescheinigung nr. 17)
dies gilt aber nur für "reisetätigkeit"
2.: pauschalversteuert (15%) (auf dem ausdruck der lohnsteuerbescheinigung nr. 18) (für fahrten zw. wohnort und arbeitsstätte)






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