FESTGEHALT

16. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
chriskraut
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
FESTGEHALT

meine Freundin bezieht, laut ihrem Arbeitsvertrag, ein Festgehalt. Allerdings wird sie von ihrem Arbeitgeber für abgeleistete Stunden bezahlt.
Da ich gelesen habe, dass seit ca. Mitte der 2000er gesetzlich kein Unterschied mehr zwischen ,,Gehalt,, und ,,Lohn,, gemacht wird, sondern ein einheitlicher Begriff....,,Entgelt,,....geschaffen bzw. berechnet wird, sind wir uns nicht sicher wie wir uns verhalten sollen (ob wir rechtlich, im Falle eines Rechtstreites, eine Handhabe mit dem Vertrag und seiner Auslegung haben), da ihre Vorgesetzte ..sehr speziell.. ist wenn es um eine Fehlererkennung an ihrer Person geht

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119562 Beiträge, 39741x hilfreich)

Zitat (von chriskraut):
meine Freundin bezieht, laut ihrem Arbeitsvertrag, ein Festgehalt.

Wortlaut der Klausel?



Zitat (von chriskraut):
Allerdings wird sie von ihrem Arbeitgeber für abgeleistete Stunden bezahlt.

Bedeutet was genau?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17370 Beiträge, 6467x hilfreich)

Und was genau möchtest du vom Forum?
Deine/eure Unentschiedenheit 'soll ich mich trauen oder lieber doch nicht' kann ein Forum nicht bearbeiten.
Wenn deine Freundin einen Anspruch auf Festgehalt hat, kann sie den so einfordern.
Dass die Chefin "sehr speziell" ist ... - nun ja: die Klärung einer Sachfrage bedeutet doch nicht Kritik an der Person, denke ich.
Also: ran an den Speck - oder lasst es.

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Wie HarryvanSell schon fragte: Was genau steht zur Bezahlung im Arbeitsvertrag, wortwörtlich?

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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