meine Freundin bezieht, laut ihrem Arbeitsvertrag, ein Festgehalt. Allerdings wird sie von ihrem Arbeitgeber für abgeleistete Stunden bezahlt.
Da ich gelesen habe, dass seit ca. Mitte der 2000er gesetzlich kein Unterschied mehr zwischen ,,Gehalt,, und ,,Lohn,, gemacht wird, sondern ein einheitlicher Begriff....,,Entgelt,,....geschaffen bzw. berechnet wird, sind wir uns nicht sicher wie wir uns verhalten sollen (ob wir rechtlich, im Falle eines Rechtstreites, eine Handhabe mit dem Vertrag und seiner Auslegung haben), da ihre Vorgesetzte ..sehr speziell.. ist wenn es um eine Fehlererkennung an ihrer Person geht
FESTGEHALT
16. Juni 2017
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Frage vom 16. Juni 2017 | 22:13
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
FESTGEHALT
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 16. Juni 2017 | 23:00
Von
Status: Unbeschreiblich (119562 Beiträge, 39741x hilfreich)
Zitatmeine Freundin bezieht, laut ihrem Arbeitsvertrag, ein Festgehalt. :
Wortlaut der Klausel?
ZitatAllerdings wird sie von ihrem Arbeitgeber für abgeleistete Stunden bezahlt. :
Bedeutet was genau?
#2
Antwort vom 17. Juni 2017 | 06:26
Von
Status: Weiser (17370 Beiträge, 6467x hilfreich)
Und was genau möchtest du vom Forum?
Deine/eure Unentschiedenheit 'soll ich mich trauen oder lieber doch nicht' kann ein Forum nicht bearbeiten.
Wenn deine Freundin einen Anspruch auf Festgehalt hat, kann sie den so einfordern.
Dass die Chefin "sehr speziell" ist ... - nun ja: die Klärung einer Sachfrage bedeutet doch nicht Kritik an der Person, denke ich.
Also: ran an den Speck - oder lasst es.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 17. Juni 2017 | 09:31
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8069x hilfreich)
Wie HarryvanSell schon fragte: Was genau steht zur Bezahlung im Arbeitsvertrag, wortwörtlich?
Und jetzt?
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