(Ex)-Arbeitgeber zahlt den Lohn nicht

19. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
J.Kwack
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 141x hilfreich)
(Ex)-Arbeitgeber zahlt den Lohn nicht

Hallo,
Ich bin seit dem 15. Dezember arbeitslos. Mein Arbeitgeber hat mir gekündigt, bzw. waren wir uns einig das es so nicht weiter gehen kann. Mein Lohn kam die letzten Monate immer unpünktlich, ich musst sogar von meinem privaten Geld dazu geben wenn Reparaturen beim LKW waren, weil z.B. einmal der Scheck den mir mein Chef mitgegeben hatte, nicht gedeckt war. Er streitet ab das er in Geldschwierigkeiten ist. Nun fehlt mir der Lohn für November (und der halbe Dezember), arbeitslos habe ich mich schon gemeldet. Ich bin alleinerziehend und jetzt ist bald Weihnachten. Das ich einen Weihnachtsbaum kaufen kann, davon habe ich mich schon letzte Woche verabschiedet als mein Lohn immer noch nicht kam, mit Geschenken ist auch ganz schlecht, zum Glück habe ich letzten Monat schon eine Kleinigkeit gekauft.
Welche Möglichkeiten habe ich nun?
Wenn ich meinen EX-Chef zu sehr unter Druck setze, zahlt er sicherlich erst recht nicht. :(

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25 Antworten
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#1
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Hallo,

nach Gesetz gilt:

§ 614
Fälligkeit der Vergütung.Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten.

Sollte es dadurch zu Zahlungsschwierigkeiten kommen:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Versp%C3%A4tete-Gehaltszahlung-__f47679.html

Hier könnte eine Mahnung mit Fristsetzung von z. B. 1 Woche an den ehemaligen AG helfen (per Einschreiben Einwurf). Sonst auch die Rechtshilfe des Arbeitsgerichts, die nimmt eine Klage kostenfrei auf.

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#2
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
dein AG ist offensichtlich Pleite. Wenn du deinen Restlohn erhalten willst unbedingt Druck machen!
Wenn die Bank einen Scheck von einem Unternehmen nicht Akzeptiert ist das Unternehmen nicht mehr Kreditwürdig. Werden sogar Löhne und Gehälter nicht mehr pünktlich gezahlt ist das Unternehmen finanziell bereits am Ende!
Also Druck machen, auf die Zahlung bestehen, notfalls jeden Tag dort auftauchen um das Geld zu verlangen.

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#3
 Von 
J.Kwack
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 141x hilfreich)

Guten Morgen,

mittlerweile bin ich einen kleinen Schritt weiter gekommen. Geld (bis auf 300€) für November habe ich erhalten.
Auch habe ich meine Papiere und mein EX-Arbeitgeber hat die Fomulare für die ARGE ausgefüllt, ABER dieser Schei***** hat in diesem Formular angekreutzt er hätte mich wegen "vertragswiedrigem Verhalten" entlassen.
Das stimmt definitiv nicht!
Zeitgleich habe ich heute morgen einen Anruf erhalten von einer Firma wo ich einen Bagger hingebracht hatte (das war schon im September), diese Firma warte auf ihr Geld.
Die Sachbearbeiterin meinte sie könne nichts für mich machen, ich müsste nun eine schriftliche Begründung vorlegen warum ich nicht wegen vertragswidrigem Verhalten gekündigut wurde, mein EX-Arbeitgeber geht auch nicht ans Telefon. Ebenso müsste er auch noch einmal eine Stellungnahme dazu abgeben. Darauf kann ich wieder Wochen warten, aber solange das nicht geklärt sei würde ich halt auch kein Geld bekommen.
Was kann ich jetzt noch machen?



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#4
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Geh zum Arbeitsgericht und lass den Rechtspfleger eine Klage wegen des noch ausstehenden Gehaltes aufsetzen. Wenn er Dich ärgert, warum nicht auch Du Ihn?

Und wegen des angeblich "vertragswidrigen Verhaltens" im Formular solltest Du vielleicht ein paar EUR springen lassen und hier einen der Rechtsanwälte konsultieren, wie man da zu einer schnellen Lösung kommen kann (wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast).

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#5
 Von 
J.Kwack
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 141x hilfreich)

Hallo,

und nochmal bitte ich euch um einen Rat:

Den Lohn für Dezember habe ich immer noch nicht erhalten, vielmehr hat mir mein EX-Arbeitgeber eine Rechnung geschickt in der er aufführt was ich alles kaputt gefahren haben soll und was das gekostet hat.

Darf der das?



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#6
 Von 
arbeits-zorro
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 294x hilfreich)

quote:
vielmehr hat mir mein EX-Arbeitgeber eine Rechnung geschickt in der er aufführt was ich alles kaputt gefahren haben soll und was das gekostet hat.

Darf der das?


Hallo

Solange du keine richterliche Verfügung erwirkt hast, darf der AG dir Briefe schreiben soviel er möchte. Er darf dich sicher auch über seine Ausgaben im Bezug auf bestimmte Rechnungen informieren.

Ob er das Begleichen eben jener Rechnungen durch deine Person verlangen kann, ist die Frage.

Regelmäßig können AG das nicht. AN haften je nach Grad ihres Verschuldens. Volle Haftung gibt es bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Bei mittlerer Fahrlässigkeit kommt eine anteilige Haftung in Frage.
Darunter haften An meist gar nicht.


Aber was schreibe ich lang...hier ein hilfreicher Link zur Arbeitnehmerhaftung:

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Haftung_Arbeitnehmer.html


Gruß
AZ

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-- Editiert am 12.01.2011 14:14

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#7
 Von 
J.Kwack
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 141x hilfreich)

Im Schreiben steht:

"Die Schäden wurden durch Fahrlässigkeit und Gleichgültigkeit Ihrerseits Verusacht."

Zum einen war der LKW gebraucht und keinesfalls neuwertig. Schäden die durch mich verursacht wurden sind z.B. Auf einer Deponie bin ich durch eine Pfütze gefahren (es gab keinen anderen Weg) und dann ist der Reifen geplatzt. (Ich hatte aber meinem Chef schon Woche vorher gesagt das bei dieser ständigen Überladung die Reifen das wohl nicht ewig mitmachen würden).
Dann habe ich das Navi in die Hand genommen (ich habe darunter geputzt) und als ich es wieder normal hin stellen wollte ist der Fuß abgebrochen (ich habe keine Ahnung ob es vorher evtl. schon angebrochen war).
Dann ist mir bei einer Entladung der Tritt abgebrochen weil die Ladung überhing...
Solche Sachen halt, aber ganz bestimmt nicht grob Fahrlässig oder Gleichgültigkeit.

Ach so, ich habe den LKW auch nicht alleine gefahren, zwischendurch hat der Chef selber den LKW benutzt wie auch mal Kollegen von mir. Z.B. stellt er mir einen Lackschaden in Rechnung den ich garantiert nicht verursacht habe, soweit ich weiß war das sogar der Chef selber.


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-- Editiert am 12.01.2011 16:40

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#8
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Wenn noch nicht einmal die Reifen an den Fahrzeugen des AG in Ordnung sind sollte man die P...Stelle seines Vertrauens darüber informieren und sich auf jeden Fall zur Wehr setzen.

Ich würde jetzt mein restliches Gehalt einklagen und mich gegen diese Verleumdungen zur Wehr setzen.

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#9
 Von 
J.Kwack
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 141x hilfreich)

Hallo,

ich war gestern beim Anwalt.
Für die Schäden die der AG aufgeführt hat bin ich nicht haftbar, den ausstehenden Lohn muss der AG noch zahlen. Sollte er das nicht machen, so wird es auf eine Klage hinauslaufen.

Der RA meinte auch noch da ich die Kündigung lediglich mündlich bekommen habe wäre sie nicht wirksam.

Was heißt das genau für mich? (ich habe vergessen nachzufragen)
Arbeitslos habe ich mich sofort nach Erhalt der Kündigung gemeldet....

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#10
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Der RA meinte auch noch da ich die Kündigung lediglich mündlich bekommen habe wäre sie nicht wirksam.


Oh gut, das wird ja immer besser.
Ich frag mich aber, wie sich arbeitslos melden konnten ohne eine schriftliche Kündigung. Normalerweise wird man von der AfA sofort wieder nach Hause geschickt, wenn man keine schriftliche Kündigung vorlegen kann.


quote:
Was heißt das genau für mich? (ich habe vergessen nachzufragen)


Das Sie weiter in einem ungekündigten arbeitsverhältnis stehen.

quote:
Arbeitslos habe ich mich sofort nach Erhalt der Kündigung gemeldet....


Doch schriftlich erhalten? Bitte für eine Variante entscheiden.

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#11
 Von 
J.Kwack
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 141x hilfreich)

Der AG hat für das Amt ein Formular ausgefüllt, eine schriftliche Kündigung wollte das Amt nicht haben. Der AG hat sich 4 Wochen mit dem Ausfüllen Zeit gelassen und mein Antrag auf Arbeitslosengeld wurde auch erst nach einreichen dieses Schriftstücks bearbeitet.

Jetzt verständlich?

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#12
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Denen wird das egal sein, da du eh mit einer Sperre rechnen musst.

quote:

waren wir uns einig das es so nicht weiter gehen kann.

Ist keine Kündigung bei der es sofort Arbeitslosengeld gibt. Da braucht es auch keiner schriftlichen Kündigung mehr.

Uwe

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#13
 Von 
J.Kwack
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 141x hilfreich)

Ich habe keine Sperre vom AfA erhalten. Ich habe dort geschildert warum mir der AG gekündigt hat, der AG hatte in der Erklärung für das Amt auch angekreuzt das ich mich vertragswidrig Verhalten hätte. Das stimmt aber alles nicht.

Im Enddeffekt war ich dort der "dumme" Neue, der für alles seinen Kopf hinhalten musste, das der AG Geldprobleme hat, hat diese Lage noch verschärft.

Oder halten Sie es für normale das sie für ihren Chef in Vorleistung gehen müssen weil Schecks nicht gedeckt sind, beruflich veranlasst Telefonate privat bezahlen müssen usw.

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#14
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Ich habe keine Sperre vom AfA erhalten. Ich habe dort geschildert warum mir der AG gekündigt hat, der AG hatte in der Erklärung für das Amt auch angekreuzt das ich mich vertragswidrig Verhalten hätte. Das stimmt aber alles nicht.


Bekommen Sie jetzt bereits ALG? Würde mich ehrlich gesagt sehr wundern und wenn der AG das Kreuz bei "vertragswidrigem Verhalten" macht, dann gibt es meines Wissen zu 99,99% eine Sperre. So eine Steilvorlage lässt sich die AfA nicht entgehen.

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#15
 Von 
J.Kwack
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 141x hilfreich)

Wie geschrieben, ich habe eine Erklärung für das AfA abgegeben warum ich eben nicht wegen vertragswidrigem Verhalten gekündigt wurde (sondern aus anderen Gründen).
Die SB dort meinte das ist so in Ordnung und ich bekomme keine Sperre.
Im übrigen habe ich auch schon wieder eine Stelle in Aussicht, ich erfahre am Montag ob das klappt. Mein AG bei dem ich zuvor für 10 Jahre gearbeitet habe würde mich auch wieder nehmen, ich mache mir also keine Sorgen ob ich lange arbeitslos bleibe ;)

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#16
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Die SB dort meinte das ist so in Ordnung und ich bekomme keine Sperre.


War das dieselbe SB, die auch keine schriftliche Kündigung sehen wollte?

Ich sag es mal so: an solche mündlichen Äusserungen können sich die Mitarbeiter der AfA im Nachhinein regelmässig nicht erinnern.

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#17
 Von 
J.Kwack
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 141x hilfreich)

Ja, das war die gleiche SB.

Aber ich habe bereits einen Bescheid über die Höhe meines Arbeitslosengeldes erhalten und Geld für Dezember war auch schon auf meinem Konto.
Also was solls...
Es besteht ja auch immer noch die Möglichkeit das der AG beim Amt bekannt ist, soetwas gibt es öfters als man denkt.
Wenn ein AG z.B. oft nach neuen Mitarbeitern sucht und andere dafür wieder entlässt usw. dann macht sich auch das AfA ein Bild über solche AG´s.

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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

So ein Glück, solange keiner die Bescheid nochmal prüft ist gut.

Genau genommen müsste man dich sperren.

Uwe

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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
J.Kwack
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 141x hilfreich)

Dann würde ich das AfA verklagen.^^

Nee, mal Scherz beiseite, ich hatte echt Angst das ich kein Geld bekomme (dann hätte mein EX-AG es auch geschafft mir nochmal richtig eins auszuwischen).
Wie am Anfang geschrieben bin ich alleinerziehender Vater, ich kann auf viele Dinge verzichten, aber mein Kind soll nicht darunter leiden das ich arbeitslos bin.

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#20
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Sie haben einen schriftlichen Bescheid über die Bewilligung?
Der kann auch jederzeit aufgehoben werden....

Sie haben sich nicht gegen die fristlose Kündigung gewehrt?
Was hat der Anwalt gemacht?
Der weiß auch, was der AG gegenüber der AfA angegeben hat?


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#21
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Der normale Ablauf ist, schriftliche Kündigung (mündliche sind unwirksam), dann Arbeitsbescheinigung für das Arbeitsamt.

Da das Arbeitsamt sich nur mit der Arbeitsbescheinigung zufriedengegeben hat und die Aussage des TE so angenommen hat, glaube ich, dass das Amt diese Vorgehensweise bereits von dem AG kennt und deshalb den ehemaligen AN dieses AG keinen Ärger mehr macht. Es sind auch durchaus AG auf der schwarzen Liste des Amtes.

Für Montag drücke ich die Daumen.



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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
J.Kwack
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 141x hilfreich)

Guten Morgen,

mal eine kurze Rückmeldung.

Ich habe mir einen Anwalt genommen und das ganze geht jetzt vor das Arbeitsgericht.



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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Dann drücke ich die Daumen!

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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
J.Kwack
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 141x hilfreich)

Nabend,

wie eigentlich nicht anders zu erwarten hat der AG den 1. Termin zur Verhandlung verschoben...

Den 2. Termin kann mein Anwalt nicht wahr nehmen. :(

Immerhin habe ich wieder eine Arbeitsstelle gefunden und denke das es sich diesmal um einen seriösen AG handelt.

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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Ich hoffe für Dich, dass dieser AG jetzt seriös ist.

Das mit den Terminen ist nicht schön, aber ich denke, dass sich auch die Geschichte noch klären wird.

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