Ex-Arbeitgeber informiert andere Arbeitgeber

10. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
Tudor500
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)
Ex-Arbeitgeber informiert andere Arbeitgeber

Ich habe mich vor 6 Wochen von meinem alten Arbeitgeber trennen müssen. Ich erhielt eine Kündigung weil ich in einer Mail meinen Anwalt in CC (Kopie) gesetzt hatte. Nachdem ich Kündigungsschutzklage eingelegt hatte, kam es vor Gericht zu einem Vergleich. danach war das Arbeitsverhältnis beendet. Nun hatte in der gleichen Branche bei einem anderen Arbeitgeber vorgesprochen und war 3 Tage auf Probe im Aussendienst tätig. Im Aussendienst traf ich dann auf einen ehemaligen Kollegen, der nun Kenntnis über die Beschäftigung bei einer anderen Firma der gleichen Branche erlangte. Der ehemalige Kollege erzählte im Büro davon, dass er mich nun gesehen hatte, dass ich wohl bei einem anderen Arbeitgeber Fuss gefasst habe. Daraufhin rief der Abteilungsleiter der alten Firma bei dem neuen Arbeitgeber an und informierte den neuen Arbeitgeber mit wem sie es zu tun haben. Es wurde darauf hingewiesen, wonach ich womöglich ein unbequemer Arbeitnehmer sei. Leider bin ich in einer Branche tätig, wo sich die diversen Arbeitgeber gegenseitig gut kennen, trotz der Konkurrenz. In einem Gespräch mit dem neuen Arbeitgeber wurde ich darüber informiert, dass bekannt sei dass es beim alten Arbeitgeber zu einem Zerwürfnis kam. Da ich in der Probezeit war, wurde eine Weiterbeschäftigung daraufhin ausgeschlossen.

Nun meine Frage: Aufgrund der Vorgehensweise des Ex- Arbeitgebers wird nun meine Name in der Branche verbrannt. Ich habe nun Schwieriglkeiten erneut in der Branche bei einem anderen Arbeitgeber Fuss zu fassen.

Wie kann ich gegen meinen Ex- Arbeitgeber vorgehen?
In meinem damaligen Arbeitsvertrag war ich der Verschwiegenheit verpflichtet. Auch nach meinem Ausscheiden. Gilt das nicht auch für den Arbeitgeber?
Ist das nicht mindestens ein Verstoss gegen den Datenschutz? Oder gar eine Art Rufmord, auch wenn es in der Gerichtsbarkeit diesen Begriff nicht gibt?


Der Ex-Arbeitgeber wird eventuell damit argumentieren, wonach er ja keine Unwahrheiten verbreitet, denn ich habe mich ja tatsächlich im Unfrieden über das Gericht vom Arbeitgeber trennen müssen. Aber das dürfte doch nicht bedeuten, dass er mir meine Brufschancen in einem anderen Betrieb der gleichn Branche verbaut, indem er mich anschwärzt.

Noch bedrohlicher ist für mich die Tatsache, dass meine Frau bei einem anderen Unternehmen der gleichen Branche arbeitet und der Ex-Arbeitgeber auch weiß, dass meine Frau bei der Konkurrenz arbeitet. Nun habe ich Angst, dass der Ex- Arbeitgeber bei der Konkurrenz wo meine Frau arbeitet, das geliche macht und unseren Namen in den Schmutz, bzw. meine Frau in die Sache hineinzieht, indem der Arbeitgeber meiner Frau eventuell noch Bedenken gegen meine Frau bekommt.
Kann mir jemand einen Tipp geben, wie ich dagegen vorgehen kann?

-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Hast du ein Arbeitszeugnis bekommen? Was stand da drin? Würde der neue Arbeitgeber das schriftlich bestätigen, wie du es geschildert hast? Was genau wurde denn gesagt zum neuen Arbeitgeber?

quote:
Der Ex-Arbeitgeber wird eventuell damit argumentieren, wonach er ja keine Unwahrheiten verbreitet, denn ich habe mich ja tatsächlich im Unfrieden über das Gericht vom Arbeitgeber trennen müssen
Das ist durchaus wichtig. Natürlich darf er Unwahrheiten schon mal gar nicht behaupten. Auch das Ausschmücken des Falls mit falschen Randbemerkungen ist nicht erlaubt. Inwieweit du ihn grundsätzlich auf Unterlassung verklagen kannst, solltest du mit einem Anwalt klären. Auch muss ja noch etwas vorgefallen sein, dass du eine Mail in Kopie an deinen Anwalt schickst.

Ansonsten empfehle ich dir drei Dinge:
1. Deinen alten Arbeitgeber (über einen Anwalt) zur Unterlassung auffordern.
2. Deinen neuen Arbeitgeber (bzw. den, mit dem es nicht geklappt hat) auffordern, schriftlich zu erläutern, dass der Ex-Arbeitgeber von selbst auf den neuen Arbeitgeber zuging und was genau er da gesagt hat. Eventuell hat er Unwahrheiten verbreitet, dann könnte das relevant für eine Strafanzeige sein (Verleumdung, üble Nachrede). Deinen neuen Arbeitgeber auffordern, ein Arbeitszeugnis für die paar Wochen anzufertigen, explizit eines, bei dem das Zerwürfnis mit dem Ex-Arbeitgeber nicht berücksichtigt ist, sondern nur deine Tätigkeit in den paar Wochen.
3. Bei weiteren Bewerbungen Pro-Aktiv darauf hinweisen, dass man den Ex-Arbeitgeber im Streit verlassen hat und dass dieser nun versucht, einen schlecht zu machen, wehsalb man auch bei der neuen Stelle nicht mehr weiterbeschäftigt wurde. Wenn der Arbeitgeber schlecht über einen redet, kann man das auch über ihn machen. Ob es gut ist, kommt auf den Betrieb drauf an. man sollte keine Details erzählen und auch niemanden in den Dreck ziehen. nur schreiben "Hinsichtlich des Lebenslaufs weise ich auf folgende Besonderheit hin: Es kam mit Arbeitgeber XYZ zu einem Zerwürfnis. Dies endete vor dem Arbeitsgericht mit Schluss eines Vergleichs. Der Fall war für mich erledigt. Als XYZ erfuhr, dass ich mich erfolgreich auf eine Stelle bei ABC beworben hatte, nahm er aktiv mit selbigen Kontakt auf, erzählte vom Zerwürfnis und erwirkte so, dass ich nicht mehr weiterbeschäftigt werden konnte. Dass es in meinem Interesse liegt, einfach vernünftig zu arbeiten und meine Pflicht zu tun, wurde nicht beachtet.
Ich möchte Sie also bitten, mich nach meinen Fähigkeiten, meiner Berufserfahrung und meinem Charakter zu beurteilen und das von mir befürchtete aktive Melden meines ehemaligen Arbeitgebers XYZ so weit als möglich zu ignorieren."
Irgendsowas.

-----------------
""

-- Editiert mepeisen am 11.10.2012 09:34

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Vielleicht einige ergänzende Anmerkungen: Mit Datenschutz hat das alles gar nichts zu tun. Auch die Gerichtsverhandlung war öffentlich.

Ob es sinnvoll ist, wieder mit Anwalt vorzugehen, das wage ich zu bezweifeln. Denn eines ganz klar: der Exarbeitgeber kann immer alles behaupten, was der Wahrheit entspricht. Er kann also sinngemäß in die Welt setzen, selbst nach dem Vergleich bei Gericht belästigt er uns weiter mit einem Anwalt. Und das ist dann beruflich das endgültige "Aus" in deinem Bereich, zumindest örtlich.

Ich würds einfach in die Bewerbung reinschreiben, so wie mein Vorschreiber empfohlen hat. Und das wars.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.986 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen