Hallo,
ich habe eine Frage zum Erziehungsurlaub.
Mein Mann hat 2 Monate Elternzeit beantragt. vom 16.02 bis 16.04.. Der Betrieb hatte auch zugestimmt (nicht schriftlich). Für Februar hat mein Mann dann auch bis zum 16.02 Lohn bekommen. Jetzt verlangt der Betrieb er solle trotzdem nächste Woche arbeiten, die Stunden jedoch nicht stempeln. Darf der Betrieb das verlangen? Wenn man Mann sich weigert, kann er deshalb gekündigt werden. Dürfte mein Mann überhaupt arbeiten? und wäre er versichert?
Danke
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Erziehungsurlaub - Elternzeit genehmigt aber jetzt soll er doch arbeiten?
27. Februar 2011
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Frage vom 27. Februar 2011 | 15:51
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
Erziehungsurlaub - Elternzeit genehmigt aber jetzt soll er doch arbeiten?
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#1
Antwort vom 27. Februar 2011 | 22:14
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8071x hilfreich)
Nein, der Betrieb darf das nicht verlangen.
Deshalb darf Ihr Mann auch nicht gekündigt werden.
Wenn Ihr Mann mit der Firma eine Regelung über Teilzeitarbeit in der Elternzeit vereinbaren will, darf er das. Er muß aber nicht.
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