Hallo,
ich bin vom 18.05. - 04.06. krank geschrieben (6 Wochen + 2 Tage)
Davor war ich vom 03.05. - 13.05. wegen etwas anderem krank geschrieben. Mein Arbeitgeber hat mir nun geschrieben, dass ich ihm ein Ärztliches Attest vorlegen soll, in dem erkennbar ist welche Krankheiten genau ich in den jeweiligen Zeiträumen hatte, zur Klärung der Lohnfortzahlung. Bis dieser Sachverhalt nicht geklärt ist bekomme ich auch kein Geld mehr von denen schreiben sie. Muss ich jetzt wirklich auf die Ärztliche Schweigepflicht verzichten um an das Geld zu kommen das mir zusteht?! Also für die 6 Wochen am Stück.
Ich möchte eigentlich nicht, dass mein Arbeitgeber Details bekommt.
mein AG verweist auch, dass er sich nicht auf Auskünfte meiner Krankenkasse verweisen lassen muss.
Vielen Dank für jede Antwort!!
LG
Erst Gehalt nach beenden der Ärztlichen Schweigepflicht bei Krankheit?
27. Juni 2018
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Frage vom 27. Juni 2018 | 01:25
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erst Gehalt nach beenden der Ärztlichen Schweigepflicht bei Krankheit?
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#1
Antwort vom 27. Juni 2018 | 06:16
Von
Status: Schüler (262 Beiträge, 87x hilfreich)
Doch, er muss sich an die KK wenden um zu erfahren, ob es anrechenbare Vorerkrsnkungen gibt.
#2
Antwort vom 27. Juni 2018 | 08:02
Von
Status: Weiser (16984 Beiträge, 5892x hilfreich)
Doch, genau damit muss er sich zufrieden geben.Zitatmein AG verweist auch, dass er sich nicht auf Auskünfte meiner Krankenkasse verweisen lassen muss. :
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 27. Juni 2018 | 11:42
Von
Status: Weiser (17444 Beiträge, 6490x hilfreich)
Es ist nicht umsonst so geregelt, dass der AG die Diagnose nicht erhält. Die Feststellung, ob du wegen derselben Erkrankung AU warst, obliegt der KK.
#4
Antwort vom 27. Juni 2018 | 12:14
Von
Status: Lehrling (1746 Beiträge, 618x hilfreich)
Korrekt, die KK ist der richtige und einzige Ansprechpartner des AG.
#5
Antwort vom 27. Juni 2018 | 12:41
Von
Status: Weiser (17444 Beiträge, 6490x hilfreich)
Die Verquickung mit der (Nicht-)Auszahlung des Gehalts könnte sogar als Nötigung gelten.
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