Was hat die Ermahnung für Folgen?

8. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
firepumper
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Was hat die Ermahnung für Folgen?

Hallo zusammen,

mein unmittelbarer Vorgesetzer hat mir gestern eine mündliche Ermahnung ausgesprochen. Der Grund war, weil ein nicht Festangestellter mir etwas zur Bearbeitung auf den Schreibtisch legte. Es kam zu einer Diskusion zw. Ihm und mir, wobei dieser dann zu meinem Vorgesetzen ging und ihm das ganze erzählte. Ich erhielt nie eine Weisung von meinem Vorgestezen, das ich die auferlegten Arbeiten des Nichtfestangestellten ausführen muss.
Ich versuchte das mit meinem Vorgesezten zu klären, dieser rastete aber fast aus, "ich hätte das zu tun was man mir aufträgt" und sprach mir eine mündliche Ermahnung aus, mit dem Zusatz "Es währe einmal wieder eine Abmahnung nötig".
Nun meine Fragen:
Was hat die Ermahnung für Folgen?
Wie soll ich mich verhalten?
Nach wieviel Ermahnungen kann ein Abmahnung erfolgen?

Besten Dank für die Antwoten :(

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

firepumper, was die Ermahnung für Folgen hat kann man von hier aus nicht voraussagen.
In Zukunft solltest du vielleicht nicht mit dem Nichtfestangestellten darüber diskutieren, sondern im Zweifelsfall gleich deinen Vorgesetzten fragen.
Es gibt keine konkrete Anzahl an Ermahnungen nach der eine Abmahnung ansteht, genau so wenig wie es eine konkrete Anzahl an Abmahnungen gibt nach denen eine Kündigung erfolgt. Die Aussage: '3 Abmahnungen = Kündigung' ist etwas, was man dazu immer wieder mal hört, aber das ist falsch.

MfG

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@firepumper
hier geht es ja wohl darum, welche aufgaben du zu erledigen hast und welche nicht. wer dir etwas zuteilen darf und wer nicht. setz dich doch mal mit dem vorgesetzten hin und macht eine aufgabenbeschreibung aus der hervorgeht, wer dir aufgaben erteilen darf.
ich hatte mal ein problem, dass die techniker in der fa meinten, ich müsse ihre berichte tippen. ich hab das aus gefälligkeit ein paar mal getan, als es zur dauereinrichtung wurde half auch ein offenes gespräch mit denen nix. bin keine sekretärin...aus der arb. platzbeschreibung die erarbeitet wurde, ging dann hervor wer was zu tun hatte.

zu den abmahnungen kann ich mich @venotis anschließen

sunbee

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Detektiv
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 44x hilfreich)

Könnt Ihr bezgl. der Abmahnungen genaueres sagen?
Wieso ist das mit den "3 mal" falsch?

Gruß

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

@Detektiv, das ist genau so eine Legende die noch im Arbeitsrecht rumschwirrt, wie es auch noch Leute gibt die behaupten, dass man während einer Krankschreibung nicht gekündigt werden könnte bzw. die Kündigung sich dadurch verschiebt.

Es gibt Situationen, die z.B. sofort zu einer fristlosen Kündigung berechtigen. Nein - falls jetzt die Frage kommt - es gibt keine Liste mit Gründen für eine fristlose Kündigung. Das ist - wie so vieles im Arbeitsrecht - vom Fall, vom Chef, vom Mitarbeiter, dessen Verhalten und und und ... abhängig. Aber wir wollen hier nicht den thread 'zumüllen' gell. ;)

MfG

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Das Märchen von 3 Abmahnung ist definitiv falsch.

Es gibt Situationen, in denen erhält man ganz ohne vorhergehende Abmahnung bereits eine fristlose Kündigung.

Ein Verhalten, das bereits einmal abgemahnt wurde, führt im Wiederholungsfall fast immer zu einer Kündigung, also bereits beim zweiten Mal.

Und wenn es sich jeweils um verschiedene Tatbestände handelt, kann es auch sein, dass die dritte Abmahnung noch nicht zu einer Kündigung berechtigt.

Und im konkreten Fall liegt es im Ermessen des Vorgesetzten, ob er Dich nur ermahnt, oder Dich abmahnt. Die Ermahnung hat aber keine weiteren Folgen, wenn Du sie in Zukunft beherzigst.

4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
realeasy
Status:
Schüler
(299 Beiträge, 37x hilfreich)

@hh
Meines Erachtens nach hat die ERmahnung auch so keine Folge, weil sie nicht in die Personalakte kommt.
Von daher kann man sich gegen sie auch nicht wehren.
Aber egal, wieviele ERmahnungen es gibt, aufgrund von vorhergehenden ERmahnungen erfolgt keine Kündigung.

4x Hilfreiche Antwort

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