Ermahnung 7 Tage zurückdatiert

27. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
tocade64
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 11x hilfreich)
Ermahnung 7 Tage zurückdatiert

Ich erhielt eine Ermahnung, welche 7 Tage zurückdatiert ist, in der zudem
arbeitsrechtliche Schritte angedroht werden,ist dies rechtens?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Arbeitsrechtlich haben Ermahnungen annähernd keine Relevanz. Ist sowas wie ein Hinweis, wenn der Arbeitgeber da in Richtung Kündigung vorarbeiten will, ist das keine Grundlage. Dann müßte er schon abmahnen.
Um hier sinnvoll zu antworten, wären Informationen wie:
Wofür wurden Sie abgemahnt?
Was genau wird angedroht?
schon hilfreich.


-- Editiert von hamburgerin01 am 28.11.2008 00:32

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tocade64
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 11x hilfreich)

Vielen Dank für die Info.
In meiner Abwesenheit durch Krankheit wurden 09/2008 Krankenakten angeblich in meinem Büroschrank gefunden. Auch nach 2 x Stellungnahme meinerseits mit dem Hinweis keinen Bezug auf die angeblichen Akten nehmen zu können, erhielt ich nun gestern mit dem Datum vom 20.11.2008 die Ermahnung mit Androhung arbeitsrechtlicher Schritte (nicht näher bezeichnet) bei erneuten Verstößen.
Dies ist der Sachverhalt im Großen und Ganzen.

-- Editiert von tocade64 am 28.11.2008 08:28

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Also schaden kann es nicht, wenn Sie die Stellungnahme noch mal schriftlich verfassen und zur Akte nehmen lassen. Das Recht hat man bei Abmahnungen, denke bei Ermahnungen ebenfalls. War der Schrank frei zugänglich?
Die Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen spielt hier wie gesagt keine Rolle.

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
tocade64
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo hamburgerin01,

danke für die Darlegung, sicher war der Schrank für alle frei zugänglich und in meiner
Abwesenheit durch Urlaub, Sekretariatsvertretungen wurde mein Büro von Leasingkräften benutzt.

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Unter den von Ihnen beschriebenen Umständen dürfte der Arbeitgeber gar nichts gegen Sie in der Hand haben und die Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen ist sowieso wie oben dargestellt, bedeutungslos. Wenn Sie sich aber besser fühlen, dass die Ermahnung nicht unkommentiert in der Akte ist, dann schreiben Sie eine Stellungnahme mit Darstellung der Sachlage.

4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
tocade64
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 11x hilfreich)

Vielen Dank für die hilfreichen Infos. Werde mich diesbezüglich kümmern. Nochmals vielen Dank.

3x Hilfreiche Antwort

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