Erinnerung an Lohnauszahlung

29. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
Pueppi75
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Erinnerung an Lohnauszahlung

Guten Abend,

Seid einigen Monaten habe ich immer wieder den Ärger das ich meinen Chef daran erinnern muss das Geld rechtzeitig zu überweisen, da der erste ja meistens auf einen Samstag oder Sonntag bzw Feiertag gefallen ist, war das Geld vor einigen Monaten meistens 3-4 Tage danach auf dem Konto.

Im Vertrag steht es aber anders geregelt und zwar zum ersten.
Nun habe ich erfahren das ich sogar Anspruch darauf habe das der Lohn 2-3Tage vorher wie im Arbeitsvertrag festgehalten ist schon auf meinem Konto sein soll.

Durch diese unpünktliche Zahlung komme ich jeden Monat mit meinen Rechnungen in Verzug und muss Mahngebühren bezahlen, weil mein Lohn nie rechtzeitig drauf ist.
Nun habe ich am Dienstag meinen Chef wieder mal daran erinnert das ich das Geld dringend brauch, weil ich auch meine Rechnungen zahlen muss. Heute war der Lohn immer noch nicht auf dem Konto. Nach einem Kurzem Telefonat kam wieder die bescheuerte Ausrede er hätte es vergessen.

Ehrlich gesagt habe ich die Schnauze voll meinem Geld hinterher zu laufen und das Monat für Monat. Es ist sogar schon vorgekommen das er es komplett vergessen hat und ich mal nach 1,5Wochen darauf ansprechen musste.
Wenn er meint mich verarschen zu müssen, dann werde ich das auch.

Ich habe mir nun überlegt am Montag nicht arbeiten zu gehen, ehe der Lohn nicht auf dem Konto ist. Kann ich das machen?

Wie kann ich meinen Chef dazu kriegen das er selbstständig den Lohn rechtzeitig überweist? Wenn der erste auf einen Samstag oder Sonntag fällt, dafür kann ich nichts, das muss doch geregelt sein das er das dann halt vorher überweisen muss...

mfg

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-- Editiert Pueppi75 am 29.12.2011 17:27

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7 Antworten
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#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

/// Ich habe mir nun überlegt am Montag nicht arbeiten zu gehen, ehe der Lohn nicht auf dem Konto ist. Kann ich das machen?

Davon rate ich dringend ab - bei allem Ärger über diese ständigen unpünktlichen Zahlungen. Erstens ist das der Weg, den Konflikt erst richtig anzuheizen (wobei du dich ins Unrecht setzen würdest), zum anderen gibt dir kein Arbeitsgericht recht, weil diese Arbeitsverweigerung als unangemessene Reaktion gewertet würde.
Du kannst dir beim Arbeitsgericht einen Titel holen, dass das Verhalten des Chefs nicht vertragskonform ist. Ob es aber hilft? Wenn du ansonsten gerne dort arbeitest, kannst du dich mit der Säumigkeit deines Chesf auch abfinden und Mietzahlungen z.B. auf den 15. d.M. umstellen, wenn dein Vermieter zustimmt.

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#2
 Von 
Pueppi75
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist nicht nur der Vermieter es sind Banken, Versicherungen, Pkw und und und.
Aber ich muss doch mit irgendeinem Paragraphen meinen Chef davon überzeugen das er sich das nicht weiterhin leisten kann und von mir erwarten kann das ich ihn von Monat zu Monat daran erinnern muss. Ich mein wofür wurde dieser Teil im Vertrag festgehalten? Aus jucks und dollerei wohl kaum...

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#3
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Natürlich muß der Arbeitgeber den Lohn überweisen, wie im Arbeitsvertrag festgelegt.

Andererseits sollte man sein persönliches Ausgabeverhalten im Griff haben, so daß ein paar Tage Verzögerung nicht dazu führen, mit Zahlungen in Rückstand zu geraten.

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"Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch."

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#4
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Theoretisch gesehen können Sie Ihren AG wegen der Vertragsverletzung abmahnen. Praktisch gesehen müssten Sie dann aber bei weiteren Vertragsverstössen des AG auch die Konsequenz ziehen und den Arbeitsvertrag kündigen.

Wenn der Zahltag der 1. des Folgemonats ist, dann haben Sie eigentlich schon fast ein priveligierten Fälligkeitstermin. Üblich sind mittlerweile durchaus auch Zahltage zum 15. des Folgemonats.

Bei Nichtzahlung zu Hause bleiben ist nach derzeit herrschender Meinung nur statthaft, wenn der AG sich erheblich mit der Gehaltzahlung in Verzug befindet. Bei erheblich gehen die Arbeitsgerichte momentan von 2! rückständigen Monatsgehältern aus. Zudem sollte man dem AG die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ankündigen.

Ich weiss es ist leicht daher gesagt, aber Sie sollten dringend versuchen, ein kleines finanzielles Polster aufzubauen. Wie wollen Sie denn um die Runden kommen, wenn der Job gekündigt wird?

Vieleicht haben Sie anspruch auf Wohngeld oder aufstockendes ALG2. Oder Sie leben schlichtweg über Ihre finanziellen Verhältnisse.

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

/// ... mit irgendeinem Paragraphen

erstens hast du deinen vertrag, in dem das geregelt ist - steht dort wirklich, dass du ab 1. des monats dein geld zu bekommen hast?
zweitens steht es im bgb, aber als pflicht nach lieferung; lies http://dejure.org/gesetze/BGB/614.html

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39732x hilfreich)

quote:
Nun habe ich erfahren das ich sogar Anspruch darauf habe das der Lohn 2-3Tage vorher wie im Arbeitsvertrag festgehalten ist schon auf meinem Konto sein soll.

Nein, den Anspruch hast du nicht.



quote:
Durch diese unpünktliche Zahlung komme ich jeden Monat mit meinen Rechnungen in Verzug und muss Mahngebühren bezahlen

Wenn du so 'auf Kante' lebst, solltest du deine Ausgaben dringend überdenken und dringenst ein finanzielles Polster anschaffen.
Abgesehen von unpünklicher Zahlung gibt es mehrere Gründe für Verspätung/Ausfall der Zahlung.
Ohne Reseve steht man dann ganz schnell dumm da.



quote:
Heute war der Lohn immer noch nicht auf dem Konto.

Heute haben wir den 29 und nicht den 01.



quote:
Ich habe mir nun überlegt am Montag nicht arbeiten zu gehen, ehe der Lohn nicht auf dem Konto ist. Kann ich das machen?

Manchen kannst du es, aber es wäre sehr unklug, da du nicht dazu berechtigt bist.
Die möglichen Folgen wären Lohnkürzung, Abmahnung, fristlose Kündigung, Sperre beim ALG, ...



Falls dein Lohn immer gleich ist, wäre doch für den Chef ein Dauerauftrag nicht schlecht?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Dieses "3 Tage vorher" Gerücht kommt immer wieder auf. Ist aber Quatsch. Ich vermute mal, weil die Banken sich absicheren, und immer noch in ihren AGBs haben, dass der Bankweg 3 Tage dauern kann, ohne dass ein Verzugsschaden zu ersetzen ist.

Ein Gerichtsurteil nutzt doch in diesem Fall gar nichts. TE könnte, wenn sie denn einen Titel hätte, am 2. eines Monats um 0 Uhr, also direkt nach Mitternacht(die Banken buchen ja rund um die Uhr, und 23.59 ist ja auch noch der 1. des Monats)in den Gerichtsbriefkasten einen Pfändungsauftrag einschmeißen. Und der würde dann so binnen der nächsten 14 Tage bearbeitet. Da ist das Geld aber schon dicke da, nach dem, was sie hier schreibt.

Also, Chef zum Dauerauftrag überreden, oder die Kröte schlucken oder aber anderen Job suchen.

wirdwerden

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