Hallo,
Ich habe einmal eine Interessensfrage:
Ksnn es rechtlich stimmig sein, dass man einer examinierten
Krankenschwester die als geringfügig Beschäftigt arbeitet, weiß
machen will, dass sie nun gehen müsse, da eine GfB in den ersten 2
Jahren dem Arbeitgeber deutlich weniger kostet wie nach den 2 Jahren?
Wenn ja, kann man sagen warum?
Darf Erholungsurlaub in Überstunden abgebaut werden? Wo ist das genau
geregelt?
liebe Grüße und eine wunderbare Weihnachtzeit
Michael
Erholungsurlaub/GfB
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ob die krankenschwester nach 2 jahren teurer wird müsste man dem tarifvertrag entnehmen können. bei geltung des tvöd könnte es (abhängig von der Entgeltstufe´möglich sein).
Das ist jedoch kein Kündigungsgrund und auch betriebswirtschaftlich unsinn, da es ja mehr geld für mehr leistung (erfahrung) gibt.
Wenn die KS befristet eingestellt wurde, ist der Grund für die nichtverlängerung mit sicherheit das Teilzeitbefristungsgesetz, das nach 2 jahren (ohne sachgrund) nur noch eine unbefristete beschäftigung erlaubt. viele AG beschäftigen befristete Kräfte somit nie länger als 2 jahre. auch Krankenhäuser machen das gerne so...
Vielen lieben Dank Miad,
die Krankenschwester ist Rentnerin und hat jetzt 2 Jahre zu ihrer Rente nach festem Stundenlohn gearbeitet auf 400 Euro Basis. Nun soll sie gehen, weil sie ab dem 3. Jahr angeblich teurer würde.
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...Darf Erholungsurlaub in Überstunden abgebaut werden?...
Die Frage verstehe ich nicht, bitte noch mal erläutern, was du damit meinst.
-- Editiert von oha am 19.12.2008 11:06
Es sollen der noch zustehende Urlaub umgerechnet werden in Überstunden auf das Überstundenkonto. Geht das? Wenn nein, warum nicht? liebe Grüße
Und jetzt?
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