Hallo! Ich hätte gerne gewusst, ob das so forumliert rechtens und verständlich ist? Darf man Beispiele im Arbeitsvertrag formulieren? Vielen Dank schonmal!
(5) Über die fixe Vergütung nach Abs. 1 hinaus erhält der Arbeitnehmer eine weitere, erfolgsabhängige Vergütung. Diese bemisst sich an dem durch den Arbeitnehmer selbst erwirtschafteten und durch den Arbeitgeber tatsächlich vereinnahmten Monats-Nettoumsatz.
(6) Die erfolgsabhängige Vergütung erfolgt für alle Nettoumsätze, die innerhalb eines Kalendermonats einen Betrag von insgesamt EUR 16.000 übersteigen. Maßgeblich ist der Umsatz ab dem _________ [Datum].
(7) Für Umsätze bis EUR 16.000 netto/Monat erhält der Arbeitnehmer seine Bruttovergütung laut Abs.1. Ab einem monatlichen Nettoumsatz von EUR 16.000 erhält der Arbeitnehmer 10 % von dem Nettodifferenzbetrag, der 16.000 EUR übersteigt.
Beispiel: Erzielt der Arbeitnehmer im Monat Januar einen Nettoumsatz in Höhe von EUR 17.000, so erhält er das Fixum in Höhe von EUR 2000 brutto zuzüglich EUR 100 brutto ergebnisabhängig (10 % von EUR 1000 (=Differenzbetrag zu EUR 16.000) = EUR 100).
Erfolgsabhängige Vergütung- Arbeitsvertrag
31. Januar 2018
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Frage vom 31. Januar 2018 | 13:52
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 3x hilfreich)
Erfolgsabhängige Vergütung- Arbeitsvertrag
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#1
Antwort vom 31. Januar 2018 | 15:35
Von
Status: Unbeschreiblich (119527 Beiträge, 39735x hilfreich)
ZitatIch hätte gerne gewusst, ob das so forumliert rechtens und verständlich ist? :
Darauf erhält man hier http://frag-einen-anwalt.de/ verbindliche Auskünfte.
ZitatDarf man Beispiele im Arbeitsvertrag formulieren? :
Mir wäre nichts bekannt, das dem entgegenstehen würde.
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