Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch AG willkürlich gekürzt

14. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
#67
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch AG willkürlich gekürzt

Mal angenommen ein AG kürzt einen langjährigen AN aufgrund von einer Krankheit (AU vorhanden Dauer ca. 3-4 Wochen monatsübergreifend) die Entgeltfortzahlung um rund 40 %. Der AN reklamiert nach Erhalt der Abrechnung den Vorgang bei seinem Vorgesetzten schriftlich per Mail(Lesebestätigung) und bekommt keine Antwort. Nach 4 Wochen Wartezeit und mehrfachen telefonischen Nachfragen wird ihm vom Vorgesetzten mitgeteilt, die Kürzung wurde ihm so aufgetragen und außerdem hätte der AN ja wesentlich mehr Bruttolohn in diesem Monat verdient als vertraglich vereinbart. Zur Klärung wurde an den Personalchef verwiesen. Der Personalchef antworte nicht auf die schriftliche Forderung per Mail vom AN mit Fristsetzung zur Korrektur und zahlt das Entgelt auch im Folgemonat gekürzt aus.

Der AN ist gewerblicher Arbeiter mit Stundenlohn im Schichtdienst, die Mehrstunden ergeben sich aus zu wenig vorhandenen Personal, Urlaubs- und Krankheitszeiten auf anderen Objekten/Dienststellen. Eine Übernahme von Mehrarbeit ist vom AG gewünscht und wird erwartet.

Die Berechnungsgrundlage vom Entgelt ergibt sich aus dem Tarifvertrag. Laut Tarifvertrag wird pro Krankheitstag 1/364 berechnet. Das Arbeitsentgelt errechnet sich nach dem Bruttoverdienst, den der Arbeitnehmer in den letzten 12 Abrechnungsmonaten vor Beginn der Krankheit erhalten hat, ohne Sonderzahlungen.

Es steht die Aussage des AG im Raum, er behauptet bei Entlohnung der ihm vorliegenden Nachforderung durch AN wäre der Verdienst in diesem Monat dann höher als wenn der AN in diesem Monat regulär wie eingeteilt gearbeitet hätte und das sieht kein EntgFG und kein Tarifvertrag vor.

Er rechnet den durchschnittlichen Bruttoverdienst der letzten 12 Monate und der daraus resultierende Nettolohn wird ausgezahlt.

Wie sieht es rechtlich aus, die kalendertägliche Lohnfortzahlung scheint den AG nicht zu interessieren, verstößt der AG nicht gegen das EntgFG und den Tarifvertrag gleichzeitig?

Wie sind die Erfolgsaussichten bei einer Klage vor dem Arbeitsgericht für den AN?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16472 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Wie sieht es rechtlich aus, die kalendertägliche Lohnfortzahlung scheint den AG nicht zu interessieren, verstößt der AG nicht gegen das EntgFG und den Tarifvertrag gleichzeitig?

Gegen das EntgFG nicht unbedingt.
Denn nach dem EntgFG muss bei Krankheit nur die planmäßige / regelmäßige Arbeitszeit bezahlt werden, nicht jedoch Überstunden, die man gemacht hätte gesund gewesen wäre.
Hier scheint es ja so zu sein, dass der Arbeitnehmer in der Zeit vor der Krankheit Mehrarbeit geleistet hat. Für die Mehrarbeit ist eine Lohnfortzahlung erstmal nicht vorgesehen. Wenn die Mehrarbeit allerdings schon über einen längeren Zeitraum geht, kann man sich natürlich fragen, ob die Mehrarbeit nicht schon regelmäßig / planmäßig geworden ist, und deshalb auch dafür die Lohnfortzahlung gilt.
Aber hier scheint durch den Tarifvertrag eine abweichende Regelung (Durchschnitt der letzten 12 Monate) festgelegt worden zu sein. Wenn der Betrieb tarifgebunden ist, muss der Tarifvertrag natürlich eingehalten werden.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Der AN sollte den Tarifvertrag vorsorglich im Hinblick auf die Entgeltfortzahlung nochmal genau durchlesen. Oft werden Überstunden nicht mit eingerechnet, das steht dann aber 2 Absätze oder 3 Sätze weiter.

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#3
 Von 
#67
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Der AG hat in der darauffolgenden Abrechnung das Entgelt für den Folgemonat (Krankheit mit 1/364) korrekt abgerechnet, jedoch den schriftlich eingeforderten Betrag aus dem Vormonat erneut nicht ausbezahlt. Die Argumente des Personalchefs aus dem Vormonat finden in der aktuellen Abrechnung keine Berücksichtigung mehr, obwohl sich an der vorher berichteten Arbeitssituation nichts weiter geändert hat. Daraus ergibt sich, dass der AN also auch Anspruch auf die rund 40% Brutto aus dem Vormonat hat.

Nun stellt sich die Frage, wie soll der AN sich verhalten, da der Streitwert mit rund 300.-Euro beziffert werden wird und eine Klage vor Gericht möglicherweise seiner Gesamtsituation im Betrieb nicht förderlich sein wird? Es ist mit weiteren unrechtmäßigen Schachzügen seitens des AG zu rechnen.

Soll der AN einen Anwalt einschalten, Rechtsschutzversicherung ist vorhanden, zwecks Mahnung Klage etc.?
Steht der Streitwert und die zu erwartenden Kosten für den Anwalt und Arbeitsgericht in Relation?

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#4
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Allein die Kosten für einen RA belaufen sich nur für ein Klageverfahren auf ca. 150,00 €. Bei Vergleich würde es noch mehr werden. Wenn es dann noch eine Selbstbeteiligung bei der RSV gibt, dann bleibt wahrscheinlich netto nichts mehr übrig.

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