Arbeitnehmerin arbeitet sei Jan.2009 auf Minijobebene. Der Arbeitgeber zahlt keine Lohnfortzahlungen wie Urlaub oder Krankheit. Wie lange hat die AN Zeit, ihre Ansprüche gelten zu machen? Sie hörte rückwirkend innerhalb von 3 Jahren. Ist das korrekt?
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Entgeldfortzahlung und Fristen
8. Juli 2010
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Frage vom 8. Juli 2010 | 18:58
Von
Status: Beginner (50 Beiträge, 2x hilfreich)
Entgeldfortzahlung und Fristen
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#1
Antwort vom 8. Juli 2010 | 19:51
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
3 jahre dürfte richtig sein - das ist die gesetzliche verjährungsfrist.ob die AN mit der forderung erfolg haben wird, rückwirkend den urlaub noch zu zahlen, bezweifle ich - sie müsste nachweisen, dass sie ihn auch jeweils beantragt hat. krankenzeiten sollten sich jedoch noch eruieren lassen, wenn sie die au-bescheinigungen vorgelegt hat.
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