Guten Tag,
ich habe eine Frage zu meiner Elternzeit.
Kind 1, geb. 01/13, Elternzeit bis 06/14 (verkürzt wegen neuer Schwangerschaft)
Kind 2, geb. 07/14, Elternzeit bis 12/2015 (verkürzt wegen neuer Schwangerschaft)
Kind 3, geb. 02/16
Bei allen habe ich von vornherein 2 Jahre beantragt, mit Option das dritte bis zum 8. Lebensjahr zu nehmen.
Ich habe folgendes im Internet gefunden.
http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/Service/fragen-und-antworten.html?frage=227992
"Grundsätzlich steht es der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite frei, die Überschneidungszeit beider Elternzeitansprüche - auch noch nachträglich - so auf die beiden Kinder zu verteilen, dass bei Geburten bis 30.06.2015 nicht mehr als 12 Monate und bei Geburten ab 01.07.2015 nicht mehr als 24 Monate ungenutzt bleiben. So wird eine restlose Übertragung/spätere Inanspruchnahme ermöglicht."
Demnach kann man mit Einverständnis des Arbeitgebers die Elternzeiten auch noch nachträglich so auf die Kinder verteilen, dass nichts verfällt
Könnte ich nun, auch im Nachhinein, die Elternzeit so legen, dass ich erst die drei Jahre für Kind 1, dann für Kind 2, dann für Kind 3 nehmen, so dass nichts verfällt?
Wie berechne ich dann das genaue Ende?
Ich wuerde mich über eine Rückmeldung sehr freuen.
Ende der Elternzeit
23. Februar 2018
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Frage vom 23. Februar 2018 | 16:02
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 5x hilfreich)
Ende der Elternzeit
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#1
Antwort vom 25. Februar 2018 | 15:09
Von
Status: Schüler (181 Beiträge, 72x hilfreich)
Hallo,
Üblicherweise geben die meisten Eltern das Kind mit an für das Elternzeit beantragt wird. Warum sollte man das nachträglich ändern können? Ich würde mal davon ausgehen, dass der Arbeitgeber da nicht zustimmt.
Also würde ich hier eher rechnen wieviel EZ pro Kind noch offen ist und diese entsprechend ausrechnen
#2
Antwort vom 26. Februar 2018 | 10:26
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 5x hilfreich)
ZitatHallo, :
Üblicherweise geben die meisten Eltern das Kind mit an für das Elternzeit beantragt wird. Warum sollte man das nachträglich ändern können? Ich würde mal davon ausgehen, dass der Arbeitgeber da nicht zustimmt.
Steht ja oben, dass man es ändern kann.
AG wuerde dem zustimmen, allerdings stellt sich die Berechnung des Endes als schwierig.
Falls ich zuviel Elternzeit nehme, gibt es sicherlich Schwierigkeiten mit Renten- und Krankenkasse.
-- Editiert von Miher am 26.02.2018 10:29
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