Elternzeit...wann muß ich neue schwangerschaft angeben?

7. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
It´s me
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 13x hilfreich)
Elternzeit...wann muß ich neue schwangerschaft angeben?

Hallo,
eine kurze Frage: ich befinde mich momentan in Elternzeit, diese geht auch noch bis 2010. Nun bin ich erneut schwanger, ich habe momentan ein bischen streß mit meinem Arbeitgeber...(dazu war schinmal ein Tread drin) nun meine Frage: wann muß ich dem Arbeitgeber mitteilen das ich erneut schwanger bin?

danke schonmal für die antworten....;)

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo, arbeitest du während der Elternzeit?

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
It´s me
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 13x hilfreich)

momentan nicht, genau darum haben wir streß....

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16800x hilfreich)

Wenn Du nicht arbeitest, dann gibt es keinen Grund, die Schwangerschaft anzugeben. Erst die erneute Elternzeit musst Du natürlich rechtzeitig beantragen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.428 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen