Hallo,
gerade habe ich erfahren, das ich wieder schwanger (4 Woche) bin. Derzeitig bin ich noch in Elternzeit bis Mitte nächsten Jahres (Habe die vollen 3 Jahre beantragt). Kann ich die Elternzeit sofort unterbrechen? Muß mein Arbeitgeber (Mittelstandsunternehmen) mich wieder sofort einstellen oder gelten ihrgendwelche Fristen? Erhalte ich später mein volles Mutterschutzgeld und später auch noch im 1. Jahr mein volles Elterngeld (Höchstsatz lag bei bis zu 1.800 Euro, welchen ich leider nicht erhalten habe ;O)) so wie beim ersten Kind?
Über fachliche visierte Auskünfte wäre ich dankbar.
Viele Grüße,
Resy
Elternzeitunterbrechung wegen Schwangerschaft
13. August 2010
Thema abonnieren
Frage vom 13. August 2010 | 16:44
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Elternzeitunterbrechung wegen Schwangerschaft
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
8 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
11 Antworten