Elternzeit fast zu Ende - wieder schwanger

15. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
slipper
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Elternzeit fast zu Ende - wieder schwanger

Was passiert, wenn man gegen Ende der Elternzeit wieder schwanger wird? Kündigungsschutz ist dann ja wohl vorhanden, aber was mache ich, wenn ich arbeiten kommen soll, dieses aber nicht geht, da noch ein Kind betreut werden muss, was noch keinen KiGa Platz hat? Besteht Anspuch auf Teilzeit, obwohl die AN Stärke dieses nicht fordert? Was machen, wenn Angebote kommen, dass Arbeitsverhältnis aufzulösen? Darf das überhaupt und wenn ja, wie sieht das aus mit Abfindung? Bin seid 10 Jahre (ohne Elternzeit- zählt die eigentlich auch als Betriebszugehörigkeit?) bei der Fa.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Wie viele Mitarbeiter hat die Firma?

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Wenn aufgrund der AN stärke kein Anspruch auf Teilzeit gilt, dann gilt das auch für Deinen Fall. Auch ohne neue Schwangerschaft hättest Du Dir ja überlegen müsen, was Du jetzt machst.

Wenn ein Angebot kommt, das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung aufzulösen, dann solltest Du ernsthaft darüber nachdenken.

Wenn so ein Angebot nicht kommt, dann musst Du entweder die Arbeit als Vollzeitstelle wieder aufnehmen oder selbst kündigen. In dem Fall wärst Du auch Deinen Job los und würdest aber keine Abfindung bekommen.

Hast Du denn Deinen Chef schon gefragt, ob es die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung gibt?

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#3
 Von 
slipper
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also z.Zt. haben wir 8AN und 2 Azubis.
Habe einen Termin erst nächste Woche. Ich wollte aber schon mal klären, was ich denn machen könnte.
Muss er denn die Abfindung zahlen?
Hat er Vorzüge, wenn ich nicht mehr zur Fa. gehöre.
Könnte mich ja rein theoretisch krank schreiben lassen bis zur Geburt.
Bin ja mal gespannt was er sagt....

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#4
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Müssen tut er gar nichts. Den Gedanken, sich dann eben krankschreiben zu lassen, sollte Sie gar nicht erst aufkommen lassen, dies wäre ein rnd zur fristlosen Kündigung, wenn der AG auch nur im entferntesten davon ausgehen könnte.

Warum immer gleich ins Gefecht ziehen. Warum reden Sie nicht einfach einmal mit Ihrem Chef. Meistens ist es einfacher als man denkt.

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#5
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)

hi, slipper,

ich gehe mal davon aus, dass Du noch schwanger bist, wenn die Elternzeit für das erste Kind zuende ist und Du für dieses keine Betreuungsmöglichkeit hast.

Teilzeit ist nur möglich, wenn dein AG damit einverstanden ist; da ich ihn nicht kenne, kann ich ja hierzu nix sagen.

Ansonsten musst Du am ersten Tag wieder ganz normal zur Arbeit gehen oder schon vorher kündigen. Ein Recht auf Abfindung gibt es nicht und somit muss dein AG auch nichts zahlen.

Auch muss er dir nicht kündigen, denn Du bist diejenige, die den Arbeitsvertrag nicht mehr erfüllen will.

Wenn Du kündigst musst Du damit rechnen, dass das Arbeitsamt dir kein Geld zahlt (wegen fehlender Betreuung des ersten Kindes => Du stehst nicht dem Arbeismarkt zur Verfügung).

Rede mit deinem AG, ob er denn bereit wäre dich in Teilzeit zu beschäftigen oder dich mit Abfindung zu kündigen. Vieleicht braucht er dich ja nicht mehr und wollte dich eh kündigen oder ähnliches.

Ally

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