Hallo!
Ich bin seit Juli letzten Jahres in Elternzeit für zunächst 1 Jahr. Jetzt habe ich mit meinem AG besprochen die Elternzeit auf 3 volle Jahre zu verlängern und danach einen Aufhebungsvertrag zu gestalten (zu lange Anfahrtswege, etc.). Jetzt stehen mir aber noch Urlaubsansprüche aus dem Jahr der Geburt (2004) zu. Können/müssen diese dann jetzt ausgezahlt werden?
Vielen lieben Dank!
Elternzeit
9. März 2005
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Frage vom 9. März 2005 | 12:48
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Elternzeit
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#1
Antwort vom 9. März 2005 | 14:24
Von
Status: Unbeschreiblich (47502 Beiträge, 16808x hilfreich)
Der Urlaubsanspruch kann ausgezahlt werden.
#2
Antwort vom 13. März 2005 | 23:42
Von
Status: Frischling (48 Beiträge, 5x hilfreich)
Kann oder muss?
Was ist, wenn man den Urlaub lieber nach Ende der erziehungszeit nehmen will, weil man dann wieder arbeiten will? Was auch erst in 3 Jahren sein kann.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 15. März 2005 | 21:44
Von
Status: Unbeschreiblich (47502 Beiträge, 16808x hilfreich)
Meine Antwort bezog sich auf die Frage von Lale12.
Wenn man nach der Elternzeit wieder arbeiten geht, wird der Urlaub nicht ausbezahlt, sondern muss genommen werden.
Und jetzt?
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