Elternzeit

9. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
Lale12
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Elternzeit

Hallo!

Ich bin seit Juli letzten Jahres in Elternzeit für zunächst 1 Jahr. Jetzt habe ich mit meinem AG besprochen die Elternzeit auf 3 volle Jahre zu verlängern und danach einen Aufhebungsvertrag zu gestalten (zu lange Anfahrtswege, etc.). Jetzt stehen mir aber noch Urlaubsansprüche aus dem Jahr der Geburt (2004) zu. Können/müssen diese dann jetzt ausgezahlt werden?

Vielen lieben Dank!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Der Urlaubsanspruch kann ausgezahlt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Helen Smith
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 5x hilfreich)

Kann oder muss?
Was ist, wenn man den Urlaub lieber nach Ende der erziehungszeit nehmen will, weil man dann wieder arbeiten will? Was auch erst in 3 Jahren sein kann.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Meine Antwort bezog sich auf die Frage von Lale12.

Wenn man nach der Elternzeit wieder arbeiten geht, wird der Urlaub nicht ausbezahlt, sondern muss genommen werden.

0x Hilfreiche Antwort

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