Elternzeit - Darf mein Chef mich kündigen?

8. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
Suste
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Elternzeit - Darf mein Chef mich kündigen?

Hallo,
ich befinde mich in Elternzeit. Darf mein Chef mich kündigen??

Vielen Dank

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

... zum Ende der Elternzeit: ja. vorher nicht.

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#2
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

@blaubär

Der AG kann doch nicht zum Ende der Elternzeit kündigen, sondern erst nach der Elternzeit und dann mit der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

.. du hast recht: nach ende bzw. mit dem ende der EZ

http://www.rechtslexikon-online.de/Elternzeit.html
"Zum Ende der Elternzeit steht dem Arbeitnehmer unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten ein Sonderkündigungsrecht zu."



-- Editiert am 08.08.2011 16:32

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#4
 Von 
Suste
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Er kann mich erst nach der EZ normal kündigen. Aber was ist mit Schließng der Firma in der EZ?

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14001x hilfreich)

Wenn die Firma total geschlossen wird, dann geht es mit Zusatzgenehmigung.

wirdwerden

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#6
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Grundsätzlich besteht während der Eltenzeit ein Kündigungsverbot (§ 18 Abs. 1 Satz 1 BEEG ). Allerdings kann in besonderen Fällen eine Zulässigkeitserklärung eingeholt werden (§ 18 Abs. 1 Sätze 2 und 3 BEEG ).

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#7
 Von 
Suste
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

und diese zusatzgenehmigung holt man sich bei der gewerbeaufsicht? Und was heißt das dann für mich?

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#8
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Liegt die Zustimmung vor, dann kann der AG kündigen. Das Kündigungsverbot gilt dann nicht. Allerdings muss die Kündigung nach wie vor sämtlichen sonstigen Voraussetzungen, z.B. soziale Rechtfertigung nach KSchG - soweit anwendbar - oder Betriebsratsanhörung, erfüllen.

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#9
 Von 
Suste
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Gewerbeaufsicht gibt die Zustimmung. Ich denke mal bald kommt die Kündigung. Was ist aber mit meinem Urlaub?

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#10
 Von 
Suste
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

So nun brauche ich bitte Rat von euch.
Es war mal vereinbart das ich Elternzeit bis 28.12.11 habe.
Nun habe ich die Kündigung zum 30.09.11 erhalten. Die Dame von der Elterngeldstelle meinte, das die Elternzeit automatisch zum 30.09.11 endet.
Und nun?

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#11
 Von 
peterwe1980
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, das darf er nicht machen. Es geht nur nach der Elternzeit.

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#12
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Ich glaube, nach mehr am 7,5 Jahren dürfte sich der Fall erledigt haben ...

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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