Elternzeit: Kündigungsschutz Partnermonate

19. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12308.06.2010 21:15:59
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Elternzeit: Kündigungsschutz Partnermonate

Hallo,

wie allgemein bekannt gibt es im Rahmen der Elternzeit für den Partner, der die zwei Partnermonate in Anspruch nimmt, 8 Wochen vor dem Eintritt in die Elternzeit (aber frühestens mit der Abgabe des Antrages – der ja wiederum min. 7 Wochen vorher abgegeben werden muss) Kündigungsschutz.

Gleichzeitig ist es möglich, die zwei Partnermonate auch nicht-zusammenhängend zu nehmen.

Meine Frage: Wie sieht es dann mit dem Kündigungsschutz vor dem zweiten Partnermonat aus? Angenommen, jemand plant im Mai und im August die zwei Partnermonaten zu nehmen (und er beantragt sie am 1.3.) Sicher ist, er hat dann Kündigungsschutz im März, April, Mai und August. Aber hat er Kündigungsschutz auch im Juni und Juli?.

Vielen Dank für eure Antworten!

Grüße,
honzaaa

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo,

quote:
Aber hat er Kündigungsschutz auch im Juni und Juli?.


Das gibt meines Erachtens der Text des entsprechenden § nicht her. Klick mich!

Bin auf andere Meinungen gespannt.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12308.06.2010 21:15:59
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für deine Antwort. Ich habe heute in einer Broschüre gelesen, dass die Elterngeld. und Erziehungsgeldstelles bzw. das Servicetelefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Sachen Elternzeit Beratung geben sollen. Da werde ich mich morgen wenden.

Viele Grüße,
honzaaa

-- Editiert von honzaaa am 22.02.2009 20:07

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.992 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen