Elternzeit-Arbeitsplatz freihaltung

4. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
KatjaP82
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 1x hilfreich)
Elternzeit-Arbeitsplatz freihaltung

Ich habe nur ne kurze frage...
Ich habe gehört das meine Chefin zu ihrem Mann (mein Chef) gesagt hat das er mir die stelle nicht frei halten muss da weniger als 5 angestellte in der Firma sind. War ich erstaunt drüber und frage mich nun ob das stimmt?

Danke für eure antworten...

Liebe Grüße Katja

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo Katja, freihalten muss dein Chef deine Stelle auch nicht. Er kann z.B. in der Zeit wo du weg bist jemanden befristet einstellen. Ansonsten hast du in der Elternzeit Kündigungsschutz und danach erst mal Anspruch auf eine deinem Vertrag entsprechende Tätigkeit.
Allerdings hast du danach keinen Kündigungsschutz, da bei so einer kleinen Firma das Kündigungsschutzgesetz nicht gilt.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
KatjaP82
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Venotis...
Ich meine ja auch nach meinen Erziehungsurlaub?weil meine chefin meint das er mich garnicht wieder nehmen müsste! Das wollte ich gern wissen ob das stimmt. Ich bin arzthelferin und würde dann natürlich wieder das gleiche machen wie bisher auch..Und natürlich auf Vollzeit.

Danke für deine antwort!

Liebe Grüße Katja

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo Katja, ja müsste er (dich nach der Elternzeit wieder nehmen, meine ich).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16807x hilfreich)

Da das Kündigungsschutzgesetz für Dich nicht gilt, kann Dir der AG jederzeit kündigen.

Mit dem Ende der Elternzeit endet der Kündigungsschutz, so dass er Dir dann direkt kündigen kann.

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