Elternzeit, Ausbildung & Abschlussprüfung

9. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb497264-61
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Elternzeit, Ausbildung & Abschlussprüfung

Ahoi ihr Lieben,

Ich habe das große Glück Vater zu werden. Ich freue mich sehr darauf. Gleichzeitig suche ich eine Antwort auf folgende Fragen:
1. Kann ich während der Elternzeit in die Berufsschule gehen?
2. Wie sieht es mit der Abschlussprüfung (theoretisch und praktisch) aus? Kann ich an dieser regulär teilnehmen, auch wenn sie in der Elternzeit stattfindet?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17007 Beiträge, 5896x hilfreich)

1) Ja
2) Ja

Signatur:

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Nur dann, wenn man die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung erfüllt. Also, Anwesenheit z.B.

wirdwerden

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#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8412 Beiträge, 3774x hilfreich)

Frage 1: Einfach mit der Schule absprechen, dürfte unproblematisch sein

Frage 2 muss mit der zuständigen Kammer geklärt werden:
Die Elternzeit wird nicht auf die Berufsbildungszeiten angerechnet (§ 20 Abs. 1 BEEG - Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz), dies bedeutet, dass das Ausbildungsverhältnis für die Dauer der Elternzeit ruht. Nach dem Ende der Elternzeit muss das Ausbildungsverhältnis um die Dauer der in Anspruch genommenen Elternzeit verlängert werden.

Da die absolvierte Ausbildungszeit eine der Zulassungsvoraussetzungen zur Abschlussprüfung ist - und zwar die tatsächlich durchlaufene Zeit - ist eine Verlängerung evtl. unverzichtbar.

Wie lange geht denn die Elternzeit und fällt in diesen Zeitraum deine Abschlussprüfung?

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#4
 Von 
fb497264-61
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
2 muss mit der zuständigen Kammer geklärt werden:
Die Elternzeit wird nicht auf die Berufsbildungszeiten angerechnet (§ 20 Abs. 1 BEEG - Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz), dies bedeutet, dass das Ausbildungsverhältnis für die Dauer der Elternzeit ruht. Nach dem Ende der Elternzeit muss das Ausbildungsverhältnis um die Dauer der in Anspruch genommenen Elternzeit verlängert werden.

Da die absolvierte Ausbildungszeit eine der Zulassungsvoraussetzungen zur Abschlussprüfung ist - und zwar die tatsächlich durchlaufene Zeit - ist eine Verlängerung evtl. unverzichtbar.

Wie lange geht denn die Elternzeit und fällt in diesen Zeitraum deine Abschlussprüfung?


Die Elternzeit dauert in dem Fall 1 bzw 2 Monate. Es hängt davon ab, was bei dieser Frage hier rauskommt. Die Abschlussprüfung würde dabei im zweiten Monat anfallen.

Bisher habe ich in der Berufsschule 0 Fehlstunden und auf arbeit 3 Wochen Krankheitszeit. Sonst lückenlos. Vielleicht ist dies zur Beantwortung der Frage interessant.

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#5
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(765 Beiträge, 336x hilfreich)

Ich würde einfach bei der zuständigen Kammer mal nachfragen. Unsere Kammer fragt bei der Prüfungsanmeldung, ob es Fehlzeiten über 10 Prozent gab. Das erreichst du wahrscheinlich nichtmal mit zwei Monaten Elternzeit. Auch wenn die Fehlzeiten darüber liegen ist eine Zulassung nicht ausgeschlossen (hatte schon Azubis mit ca. 15 Prozent).

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#6
 Von 
fb497264-61
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von dummfragerin):
Ich würde einfach bei der zuständigen Kammer mal nachfragen. Unsere Kammer fragt bei der Prüfungsanmeldung, ob es Fehlzeiten über 10 Prozent gab. Das erreichst du wahrscheinlich nichtmal mit zwei Monaten Elternzeit. Auch wenn die Fehlzeiten darüber liegen ist eine Zulassung nicht ausgeschlossen (hatte schon Azubis mit ca. 15 Prozent).


Das war auch mein Gedanke. Ich habe da mit 5 Leuten gesprochen und alle brachten unterschiedliche Antworten.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Da schaust Du in Deine Prüfungsordnung, speziell für Deine Ausbildung, da dürfte sich alles draus ergeben.

wirdwerden

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