Eleganteste Reaktion auf eine Abmahnung?

23. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
CityCobra
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 18x hilfreich)
Eleganteste Reaktion auf eine Abmahnung?

Hallo,

ich habe vor ein paar Tagen eine schriftliche Abmahnung von meinem Arbeitgeber erhalten aufgrund einer schriftlichen Kundenbeschwerde, mit dem Inhalt das ich den Kunden angeblich zu oberflächlich und „griesgrämig" beraten hatte.
Ich wurde von der Geschäftsleitung zwar darauf angesprochen, kann mich aber an den Vorfall nicht erinnern der zu diesem Zeitpunkt rund 2 Wochen zurück lag.
Als Reaktion darauf wurde mir eine Abmahnung angedroht die mir ein paar Tage später ausgehändigt wurde.
Ich habe diese aber bisher nicht unterschrieben, weder den Inhalt, die Kenntnisnahme noch den Erhalt.
Es wurde daraufhin ein Mitarbeiter als Zeuge gerufen der bestätigt das mir die Abmahnung übergeben wurde.
Da ich mich nun gegen die Abmahnung wehren möchte, stellt sich mir die Frage wie ich dabei taktisch am besten Vorgehe um den Chef nicht zusätzlich zu provozieren.
Ich denke dabei z.B. an eine Art Widerspruch oder Gegendarstellung als Ablehnung der Abmahnung etc. die meiner Personalakte hinzugefügt wird.
Außerdem frage ich mich ob eine Abmahnung in meinem Fall überhaupt gerechtfertigt ist?
Meiner Meinung nach wäre allenfalls eine Ermahnung angebracht gewesen.
Dem Kunden wurde bereits ein Entschuldigungsschreiben schriftlich zugesendet mit dem Inhalt ich als Verkäufer hätte wohl einen schlechten Tag gehabt.
Bei dem Verfassen des Schreibens wurde ich nicht hinzu gezogen.
Muss ich die Abmahnung überhaupt akzeptieren, sollte ich in jedem Fall darauf reagieren und in welcher Form? (Ein Betriebsrat existiert nicht)
Am liebsten wäre mir eine Lösung die für beide Seiten akzeptabel ist und mit der mein Chef auch leben kann.
Soweit ich informiert bin verfällt eine Abmahnung je nach schwere nach ca. 2 - 3 Jahren, erhalte ich aber innerhalb dieses Zeitraums eine zweite Abmahnung mit dem gleichen Grund, kann ich meinen Job verlieren.
Ich bin gerade ziemlich fertig und mit dem Nerven am Ende und weiß nicht wie ich nun reagieren soll.
Ich hatte auch versucht mit dem Chef ein ruhiges Gespräch zu führen mit dem Ziel das er die Abmahnung wieder zurück zieht, leider ohne Erfolg.
Er spielte das nur runter und meinte ich soll mich nicht verrückt machen und er möchte mich als Mitarbeiter noch lange Zeit behalten.
Seiner Meinung nach wäre aber die Abmahnung aber angebracht gewesen.

Ich habe jetzt erstmal einen Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht vereinbart das in den nächsten Tagen stattfinden wird und hoffe das dieser mir einen für beide Seiten „eleganten" Lösungsvorschlag machen kann.
Außerdem würde mich interessieren ob die Abmahnung überhaupt Bestand hat aufgrund eventueller Formfehler etc.
Gerichtlich möchte ich nicht gegen meinen Arbeitgeber vorgehen, denn dann sind meine Tage in der Firma wohl endgültig gezählt.


Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!


Mit besten Grüßen,
CC

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119043 Beiträge, 39676x hilfreich)

Zitat (von CityCobra):
Eleganteste Reaktion auf eine Abmahnung?

Das dürfte wohl das ignorieren sein ...



Zitat (von CityCobra):
Außerdem würde mich interessieren ob die Abmahnung überhaupt Bestand hat aufgrund eventueller Formfehler etc.

Das wird dann ein Gericht feststellen - man sollte also warten bis es tatsächlich so weit ist - zumal eine Abmahnung an Gewicht verliert je länger sie zurück liegt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17310 Beiträge, 6452x hilfreich)

/// ... kann mich aber an den Vorfall nicht erinnern ...

Keine gute Voraussetzung für eine Gegendarstellung oder sonst etwas.
Ignorieren ist da vmtl. wirklich die beste Lösung - es müssten sich ja die Beschwerden häufen, um eine Kündigung zu provozieren, und das zu verhindern liegt tatsächlich in deiner Hand.

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8067x hilfreich)

Eine Abmahnung, weil man angeblich oberflächlich oder griesgrämig beraten hat, die ist doch sowieso völlig bedeutungslos. Es wird immer KUnden geben, die einen nicht mögen. Das ist kein Grund für eine Kündigung.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#5
 Von 
CityCobra
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 18x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Eine Abmahnung, weil man angeblich oberflächlich oder griesgrämig beraten hat, die ist doch sowieso völlig bedeutungslos.
Es wird immer Kunden geben, die einen nicht mögen.
Das ist kein Grund für eine Kündigung.


Mich würde interessieren ob eine Abmahnung aus oben genannten Gründen überhaupt zulässig ist?
Jeder Mensch empfindet Freundlichkeit anders und auch die Chemie zwischen zwei Personen kann mal nicht passen.
In rund 30 Jahren seit ich in der Firma beschäftigt bin ist mir so etwas passiert.
Ich habe unzählige (Stamm-) Kunden die sich bei mir für die Hilfe und Beratung bedanken und mir ein positives Feedback geben.

Ein Familienangehöriger schrieb mir folgendes:
„Habe heute im Geschäft ein Fahrrad gekauft.
Nach den Kriterien Deines Arbeitgebers hätten hier alle Verkäufer eine Abmahnung verdient!"

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8067x hilfreich)

Der Arbeitgeber kann erstmal abmahnen wofür er will. Und als Arbeitnehmer kann man sich natürlich gegen unberechtigte Abmahnungen wehren. Das macht aber nicht immer Sinn.
Mit Abmahnungen derartigen Inhalts wird der Arbeitgeber niemals eine Kündigung begründen können.
Hier wäre es strategisch sogar viel intelligenter, die Abmahnung einfach stehen zu lassen. Man muss dem Arbeitgeber ja nun wirklich nicht beibringen, wie eine Abmahnung auszusehen hat, die auch rechtlich bestehen wird im Ernstfall einer Kündigung.

Sie haben ja sehr gut erkannt, dass der Inhalt dieser Abmahnung völlig substanzlos ist und deswegen sollten Sie auch kein Geld sinnlos für einen Anwalt rauswerfen.



-- Editiert von altona01 am 24.05.2018 23:27

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17310 Beiträge, 6452x hilfreich)

Ich kann die Ausführungen von altona nur unterstreichen. Manchen AN geht eine Abmahnung derart an die Nieren, dass sie sich zu langen Erklärungen herausgefordert fühlen - und übersehen dabei, dass sie womöglich den Konflikt erst Recht zum Kochen bringen (auf jeden Fall befeuern) und am Ende dem AG noch Munition liefern. Denn am Ende kommt es darauf an, wie du insgesamt dastehst im Betrieb. Ein AG, der wegen einer einzelnen Kritik wegen sowas eine Abmahnung ausspricht, scheint sich nicht vor seine MA zu stellen - wobei die 'Entschuldigung' beim Kunden, du habest viell. einen schlechten Tag gehabt, eine Halbe-Halbe-Sache ist (Verständnis für den Kunden, aber ein bisschen auch für dich).
Was du tun kannst, ist, die positiven Rückmeldungen zu dokumentieren, aber natürlich auch kritische.

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#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8067x hilfreich)

"Ansonsten, wenn es nicht zulässig ist kann es Ihnen auch vollkommen Pumpe sein ob das nun in Ihrer Personalakte ist oder nicht."
Moin cabel,
jetzt verrate doch bitte noch dem Fragesteller, der ja nicht ohne Grund in diesem Forum nachfragt:
Wie soll er erkennen, dass eine Frage nicht zulässig ist?


-- Editiert von altona01 am 26.05.2018 16:37

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#10
 Von 
CityCobra
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 18x hilfreich)

Zitat (von altona01):
jetzt verrate doch bitte noch dem Fragesteller, der ja nicht ohne Grund in diesem Forum nachfragt:
Wie soll er erkennen, dass eine Frage nicht zulässig ist?


Eine Antwort auf diese Frage werde ich wohl in Kürze von meinem Anwalt erhalten.
Ich habe einen Termin für ein Beratungsgespräch vereinbart.
Mal schauen was mir in meinem Fall geraten wird...

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