Ich wurde mit 1, 9 Promille erwischt, mir wurde direkt der Führerschein eingezogen und es wurde Strafanzeige gestellt. Habe aber kurz zuvor eine Jobzusage bekommen bei einem Unternehmen die des Führungszeugnis noch einfordern werden, das hatten sie im Vorstellungsgespräch angekündigt.
Ist das jetzt mein Aus für den Job? Es geht um ein Job in der Medizintechnik.
Wie soll ich mich verhalten?
-- Editiert von Moderator am 19.10.2018 13:11
-- Thema wurde verschoben am 19.10.2018 13:11
Eintrag ins Führungszeugnis bei 1,9 Promille? Job weg?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ZitatIst das jetzt mein Aus für den Job? :
Ja
ZitatWie soll ich mich verhalten? :
- Anderen Job suchen
- Alkoholentzug beginnen
Wieso meinst du dass ich den Job nicht bekomme deswegen? Die Straftat hat ja nichts direkt mit dem Job zu tun. Wenn ich jetzt wegen Diebstahl vorbestraft wäre und mich bei der Bank bewerben würde wäre es klar dass die mich nicht nehmen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatWie soll ich mich verhalten? :
Lasse dir zeitnah ein Führungszeugnis ausstellen. Eigentlich sollte da der aktuelle Fall noch nicht eingetragen sein. Wenn doch, kannst du immer noch überlegen, ob du das Führungszeugnis dem Arbeitgeber gibst.
Von meinem Arbeitgeber wurde auch ein Führungszeugnis verlangt. Ich habe aber vergessen es abzugegeben und es wurde nie wieder danach gefragt.
Gruß
Uwe
Wenn es noch nicht im Führungszeugnis steht, ist es dann meine Pflicht nachträglich das zu erwähnen?
So lange diese Trunkenheitsfahrt die einzige Straftat ist und bleibt wird nichts im Führungszeugnis auftauchen. Die vorangegangenen Atworten sind falsch.
Sofern für die neue Stelle kein Führerschein benötigt wird, ist dieser Vorfall also kein Jobhemmnis.
Zusammenfassung:
1. Im Führungszeugnis stehen nur rechtskräftige Verurteilungen. Solange es kein rechtskräftiges Urteil gibt steht dort nichts.
2. Ins Führungszeugnis wird eine Strafe von bis zu 90 Tagessätzen nicht eingetragen, solange es die einzige Strafe im Register ist. Bei einer reinen Alkoholfahrt (ohne Unfall, Körperverletzung, Raserei um sich der Kontrolle zu entziehen, keine Vorgeschichte in Punkto Strafrecht) sollte die Strafe auch nicht über 90 Tagessätze ausfallen.
3. Der Arbeitnehmer ist in der Regel nicht verpflichtet dem Arbeitgeber irgendetwas "nachzumelden".
Ergo: Die Stelle ist bis auf weiteres nicht in Gefahr.
Ganz normal und zukünftig die Finger vom Steuer lassen wenn Alkohol im Spiel ist.ZitatWie soll ich mich verhalten? :
Sorry, #1 ist falsch. Ich hab Führerschein statt Führungszeugnis gelesen, weil es unter Verkehrsrecht und nicht unter Strafrecht steht.
ZitatIch wurde mit 1, 9 Promille erwischt, mir wurde direkt der Führerschein eingezogen und es wurde Strafanzeige gestellt. Habe aber kurz zuvor eine Jobzusage bekommen bei einem Unternehmen die des Führungszeugnis noch einfordern werden, das hatten sie im Vorstellungsgespräch angekündigt. :
Ist das jetzt mein Aus für den Job? Es geht um ein Job in der Medizintechnik.
Wie soll ich mich verhalten?
Im Führungszeugnis stehen rechtskräftige Verurteilungen. Solange es eine solche nicht gibt, steht da gar nichts drin.
Aber auch dann steht nicht alles drin.
Keinen Eingang in das Führungszeugnis finden beispielsweise folgende Bundeszentralregistereinträge:
- zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafen,
- Strafen, die nicht höher als 90 Tagessätze bzw. 3 Monate Freiheitsstrafe liegen (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG ), wenn im Bundeszentralregister sonst keine weiteren Strafen eingetragen sind,
- erstmalige Verurteilungen von drogenabhängigen Straftätern, die zwei Jahre Freiheitsstrafe nicht überschreiten und bei denen die Vollstreckung der Strafe nach § 35 BtmG zugunsten einer Therapie zurückgestellt und nach erfolgreicher Therapie nach § 36 BtmG zur Bewährung ausgesetzt wurde sowie wenn die weiteren diesbezüglichen Bedingungen des § 32 Abs. 2 Nr. 6 BZRG erfüllt sind.
Anders ist das beim "erweiterten Führungszeugnis", mal ganz vereinfacht gesagt. Das fordern z.B. Waffenbehörden für die Erteilung einer Waffenerlaubnis an, auch private Arbeitgeber können es bekommen, wenn ein Bewerber z.B. in sicherheitsrelevanten Bereichen tätig sein soll, oder in der Kinder- und Jugendarbeit.
Ein Job in der Medizintechnik fällt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht darunter.
Aber wie gesagt: im Führungszeugnis steht so oder so nur eine rechtskräftige Verurteilung.
Der "Bußgeldrechner" sagt zu 1,9 Promille im Straßenverkehr:
1,1 Promille und mehr – Straftat
Wer sein Fahrzeug mit mehr als 1,1 Promille fährt, begeht aufgrund der absoluten Fahruntüchtigkeit eine Straftat. Bei dieser besteht eine konkrete Gefährdung des Straßenverkehrs und für dessen Teilnehmer. Folgen:
- hohe Geldstrafe
- drei Punkte in Flensburg
- Entziehung der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate
Ab 1,6 Promille – MPU
Wer mit 1,6 Promille sein Fahrzeug fährt, gefährdet nicht nur fahrlässig andere Verkehrsteilnehmer, sondern ist ebenfalls seinen Führerschein los. Ein saftiges Bußgeld sowie Punkte in Flensburg kommen hinzu. Bei einer solchen Straftat wird der Führerschein nur dann wieder ausgehändigt, wenn der Betroffene regelmäßig einen positiven Eignungsnachweis durch eine MPU nachweisen kann. Dies natürlich nicht ohne Grund. Experten sind sich sicher, dass ein solcher Promillewert nur durch häufigen Alkoholgenuss erreicht werden kann.
Es ist also noch nicht mal sicher, ob eine Verurteilung wegen dieser Sache überhaupt im normalen Führungszeugnis auftaucht.
ZitatWenn es noch nicht im Führungszeugnis steht, ist es dann meine Pflicht nachträglich das zu erwähnen? :
Nein.
Anders ist das beim "erweiterten Führungszeugnis", mal ganz vereinfacht gesagt. Das ist gar nichts anders - die Strafe würde auch dort nicht auftauchen. Sie verwechseln das scheinbar mit dem Bundeszentralregisterauszug - dort würde es in der Tat auftauchen. Aber der wird hier nicht gebraucht.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
20 Antworten
-
2 Antworten
-
11 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
69 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten
-
11 Antworten