Einstiegsqualifizierung Kündigung

11. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb442412-6
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einstiegsqualifizierung Kündigung

Hallo zusammen,

Da ich eine Einstiegsqualifizierung mache und die Zustände einfach nicht mehr haltbar sind, überlege ich zu kündigen.

Nun kam bei mir die Frage auf, ob ich im Falle einer vorzeitigen Kündigung etwaige Förderleistungen zurückzahlen müsste ?


Vielen Dank im vorraus :)

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120353 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat:
die Zustände einfach nicht mehr haltbar sind,

Und die unhaltbaren Zustände wären jetzt was genau?
Wann, wo wie an wen gemeldet?



Zitat:
Nun kam bei mir die Frage auf, ob ich im Falle einer vorzeitigen Kündigung etwaige Förderleistungen zurückzahlen müsste ?

Welche Bedingung hat man denn diesbezüglich in den vertragliche Vereinbarungen stehen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3774x hilfreich)

Nein, du musst keine Zuschüsse im Rahmen der Einstiegsqualifizierung zurückzahlen, da der Betrieb die Zuschüsse bekommt. Du hast lediglich eine Vergütung erhalten, die dir für die absolvierte Zeit auch zusteht.

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