Einstellungsuntersuchung und Schwanger

26. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)
Einstellungsuntersuchung und Schwanger

Nabend allesamt,

hätten da eine "kleine" Frage:
Meine Frau ist arbeitslos und hat jetzt zum 01.02. einen befristeten Vertrag (6 Monate) als Altenpflegerin.

Jetzt kommt hinzu, dass sie im 3.Monat schwanger ist. Wenn ich das richtig gelesen habe, darf eine schwangere keine Gewichte >10 kg heben - als Altenpflegerin wird das aber der Fall sein.

Nunja, der Vertrag ist unter Vorbehalt abgeschlossen (Führungszeugnis und ergebnis der Einstelluntersuchung).

Jetzt die Frage:
Sie muss bei der Einstelluntersuchung eine Urinprobe abgeben - Schwangerschaft wird also wahrscheinlich festgestellt (dem Arzt muss Sie das ja ebenfalls nicht sagen, oder?). Wie sieht es da mit der Schweigepflicht bzw. Beurteilung des Arztes aus?
- Darf er dem AG die Schwangerschaft mitteilen?
- Darf er sie wegen der Schwangerschaft als "bedingt tauglich" einstufen oder muss die Beurteilung ohne Beachtung der Schwangerschaft erfolgen?
- Ist es von Bedeutung, das die gesamte "befristete" Vertragsdauer von der Schwangerschaft betroffen ist? Hatte mal irgendwo gelesen, das es dann Ausnahmen bzgl. der Schwangerschaftsfrage gibt (Vertrag ist aber nicht begründet - könnte also auch verlängert werden)
- Wenn der Arzt nun schreibt "bedingt tauglich" (wegen der Schwangerschaft - vorher war sie ja tauglich) und der AG den Arbeitsvertrag deswegen "kündigt" bzw. annulliert - wäre das rechtens?

Schonmal Danke für eure Antworten

Gruss
MichiM

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13 Antworten
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#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:

Sie muss bei der Einstelluntersuchung eine Urinprobe abgeben - Schwangerschaft wird also wahrscheinlich festgestellt


Hallo Michi, nicht zwangsläufig. Bei den üblichen Urinuntersuchungen ist das jedenfalls nicht imbegriffen.

quote:
(dem Arzt muss Sie das ja ebenfalls nicht sagen, oder?).


Nö.

quote:
Wie sieht es da mit der Schweigepflicht bzw. Beurteilung des Arztes aus?


Der teilt dem AG nur mit, ob tauglich oder nicht.

quote:
Darf er dem AG die Schwangerschaft mitteilen?


Nein.

quote:
Darf er sie wegen der Schwangerschaft als "bedingt tauglich" einstufen oder muss die Beurteilung ohne Beachtung der Schwangerschaft erfolgen?


In Einrichtungen der Altenpflege spielt - meines Wissens - nicht nur das schwere Heben eine Rolle. Sie hat ja da auch ein erhöhtes Infektionsrisiko. Oder?

quote:
Ist es von Bedeutung, das die gesamte "befristete" Vertragsdauer von der Schwangerschaft betroffen ist?


Nun ja, die Frage ist, wenn der Vertrag unter dem Vorbehalt der Untersuchung + Führungszeugnis gemacht wurde, sollte man da den genauen Wortlaut dazu kennen. Kann schon sein, dass wenn 'die Bedingungen nicht stimmen' der Vertrag gar nicht zustande kommt.

quote:
Hatte mal irgendwo gelesen, das es dann Ausnahmen bzgl. der Schwangerschaftsfrage gibt


Ja, man kann die Frage nach Schwangerschaft verneinen. Nur was soll das gerade in diesem Bereich bringen, wenn sie dann die ganze Zeit nicht arbeiten 'dürfte'?

quote:
Wenn der Arzt nun schreibt "bedingt tauglich" (wegen der Schwangerschaft - vorher war sie ja tauglich) und der AG den Arbeitsvertrag deswegen "kündigt" bzw. annulliert - wäre das rechtens?


So weit ich sowas kenne gibt es kein 'bedingt tauglich' (wäre mir zumindest nicht geläufig). Ansonsten kommt es auf den Wortlaut des Vertrages an.

MfG

-- Editiert von venotis am 26.01.2006 22:40:11

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#2
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Erst einmal:
Da es bei einem befristeten Vertrag keiner Kündigung bedarf, besteht bei Schwangerschaft auch kein Kündigungsschutz über den Beschäftigungstermin hinaus.

Des weiteren denke ich, dass es bei dieser Tätigkeit bereits im Vorfeld klar ist, dass sie von einer Schwangeren nicht vollumfänglich ausgeführt werden kann/darf.

Aufgrund des "vorbehaltlich der Untersuchung" würde es wahrscheinlich reichen, wenn der Arzt bestätigt, dass nur "beschränkt in der Lage..", um den Vertrag nicht einzugehen.

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"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

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#3
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Hallo venotis,

im Vertrag steht, dass dieser unter Vorbehalt der Tauglichkeit (Ergebniss der Untersuchung) und eines einwandfreies Führungszeugnisses abgeschlossen wird (sinngemäß - weiter steht dazu nichts). Ist übrigens ein Halbtagsvertrag mit nur 3 Std. täglich.

Ja, man kann die Frage nach Schwangerschaft verneinen. Nur was soll das gerade in diesem Bereich bringen, wenn sie dann die ganze Zeit nicht arbeiten "dürfte"?
Frage erübrigt sich eigentlich :)
Sie ist arbeitslos und könnte - bis Anfang/Mitte Juli - noch "eingeschränkt" arbeiten.
Wenn sie dann wirklich "nicht arbeiten dürfte", bekäme sie aber weiterhin ihren vollen Lohn - und im Gegensatz zum Arbeitslosengeld ist das ein großer Unterscheid. Zumal dadurch ja auch der Anspruch auf ALG entfällt - welcher später wieder genommen werden könnte.

Aber zurück zur eigentlichen Frage:
Wenn der Arzt feststellt (wie auch immer), dass sie schwanger ist - darf oder muss er dies in seiner Beurteilung zur Tauglichkeit berücksichtigen?

Wenn er dies darf, gibt es ein zweites Problem:
Sie würde dem Arbeitsmarkt (als Alten- oder Krankenpflegerin; und nur das wird vom Arbeitsamt ermittelt) nicht mehr zur Verfügung stehen - und hätte somit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, oder?

Gruss
MichiM

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#4
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Hallo murgab (haben uns wohl überschnitten)

Da es bei einem befristeten Vertrag keiner Kündigung bedarf, besteht bei Schwangerschaft auch kein Kündigungsschutz über den Beschäftigungstermin hinaus.
Das ist unumstritten - aber während des Beschäftigungszeitraumes würde dieser gelten. Und in einem Altenheim gibt es auch Bereiche, wo Schwangere arbeiten können - wenn auch nur bedingt.

Das die Aufgaben nicht im vollem Umfang gemacht werden können/dürfen ist ebenfalls klar - aber dafür kann man ja intern umstruktuieren (Personaltausch mit anderen Bereichen).

Aufgrund des vorbehaltlich der Untersuchung würde es wahrscheinlich reichen, wenn der Arzt bestätigt, dass nur beschränkt in der Lage.., um den Vertrag nicht einzugehen.
Das ist die Frage...
Darf der Arzt die Schwangerschaft in seiner Berurteilung berücksichtigen? Wenn ja, müsste er es - um nicht eine dauernde Beeinträchtigung auszusprechen - zeitlich begründen. Dies wäre nur durch mitteilen der Schwangerschaft möglich, was ihm aber durch die Schweigepflicht verboten ist.

Gruss
MichiM

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#5
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Hallo,

der Arzt darf den Grund nicht angeben. Da die Beschäftigung aber auf 6 Monate befristet sein soll und Ihre Frau im 3. Monat schwanger ist, wird er - sollte er es feststellen - natürlich eine eingeschränkte Aufnahme der Tätigkeit feststellen, da die Ausübung der Tätigkeit von Monat zu Monat eingeschränkter sein wird.

Natürlich darf er die Einschränkung bekannt machen, wozu sonst so eine Untersuchung. Nur den Grund darf er - aufgrund Schweigepflicht - nicht nennen.

Warum sie keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld haben soll, ist mir nicht ganz klar, denn bei Schwangerschaft und Mutterschutz muss doch geleistet werden, wenn nicht vom Arbeitsamt dann vom Sozialamt, der?? Dazu meldet sich hoffentlich @venotis nochmal er/sie ist da bedeutend fitter als ich. :)

Die Schwangerschaft dauert nun einmal 9 Monate.

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#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

@murgab Quatsch, ich bin auch nicht fitter als du ;)

Das ist kein einfacher Fall!

@Michi Der Arzt wird insofern er von der Schwangerschaft erfährt (wie nun auch immer) selbstverständlich berücksichtigen, dass sie schwanger ist. Natürlich immer im Zusammenhang mit der angestrebten Tätigkeit gesehen. Deshalb wird normalerweise so ne Untersuchung beim Arbeitsmediziner gemacht. Wenn sie sich für eine reine Bürotätigkeit beworben hätte, wäre die Schwangerschaft ja kein Thema.

Die (= Arbeitgeber) gehen - mal so gesagt - davon aus, dass sie eine Kraft bekommen, die da auch uneingeschränkt arbeiten kann. Wenn denen das egal wäre und sie mal eben so einfach Personal 'ummodeln' könnten, hätten sie sich nicht die Mühe gemacht diesen Vorbehalt in den Vertrag zu schreiben.
Es ist auch nicht 100%ig sicher, dass sie nicht auf Schwangerschaft untersucht wird (dazu muss man in der Praxis nur ein kleines Stäbchen in den Urin halten und Laboruntersuchungen im Fremdlabor funktionieren auch von heute auf morgen - ist ja keine Bakteriologie).
Wann hat sie denn die Untersuchung?

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#7
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Hallo venotis,

die Untersuchung ist am Montag.
Es ist auch nicht 100%ig sicher, dass sie nicht auf Schwangerschaft untersucht wird (dazu muss man in der Praxis nur ein kleines Stäbchen in den Urin halten und Laboruntersuchungen im Fremdlabor funktionieren auch von heute auf morgen - ist ja keine Bakteriologie).
Wenn die Frage nach der Schwangerschaft unzulässig ist - darf denn dann überhaupt darauf untersucht werden?
Da ich diese Frage mit Nein beantworten würde, stellt sich die Frage, was passiert wenn es dennoch gemacht wird bzw. was für Rechte hätten wir dann?

Es ist für uns auch nicht ganz einfach mit dieser "Lüge" - aber 800 Euro mehr im Monat sind eine Menge Geld (was man gut für die Zeit danach sparen kann).

Beim letzten Vorstellungsgespräch wurde meiner Frau direkt gesagt:
"Sie sind jung, verheiratet, ohne Kinder - und die kommen schneller als man denkt. Das Risiko gehen wir nicht ein..."
Ob nun schwanger oder nicht - in den meisten Fällen interessierte das keinen, weil man wegen dem Alter eh unten durch ist.

Gruss
MichiM

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#8
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

@MichiM:
..."Wenn die Frage nach der Schwangerschaft unzulässig ist - darf denn dann überhaupt darauf untersucht werden?"...

Irgendwie reden wir hier aneinander vorbei. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Eine Untersuchung des Urins würde nicht gleichbedeutend sein mit "Feststellung einer Schwangerschaft". Dadurch werden viele Krankheiten ermittelt. Also wäre eine Untrstellung, darf er nicht weit hergeholt.

Sie haben keine Rechte, das zu verhindern.

Wie gesagt, was unzulässig ist, ist die Frage nach Schwangerschaft sowie die Weitergabe von festgestellten Krankheiten durch den Arzt w/ärztl. Schweigepflicht.

Die Aufgabe des Arztes ist es festzustellen, ob eine Tätigkeit ausgeübt werden kann oder nicht.

Wenn er eine Schwangerschaft feststellen sollte, wird er da die Tätigkeit 6 Monate umfassen soll, eine bedingte Möglichkeit der Arbeits-Ausführung feststellen.

Daran geht leider kein Weg vorbei, auch wenn wir das Thema von noch so viel Seiten anfassen.


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"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Sie haben keine Rechte, das zu verhindern.


Na ja, sie könnte die Untersuchung als solches schon verweigern, nur wäre ein Ergebnis derselben ja eine der Einstellungsbedingungen und ohne Untersuchung kein Ergebnis, womit wir wieder vom Schwanz der Schlange beim Kopf angekommen wären.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

genau venotis, du sagst es.

Hier gibt es wirklich: no way out!

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"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

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#11
 Von 
Lene40
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo,

die Frage nach der Schwangerschaft vor Einstellung einer Altenpflegerin (auch Arzthelferin etc.) ist ausnahmsweise dann sachlich gerechtfertigt, wenn sie objektiv dem gesundheitlichen Schutz der Bewerberin und des ungeborenen Kindes dient (im Anschluß an Senatsurteil vom 15. Oktober 1992 - 2 AZR 227/92 - AP Nr. 8 zu § 611a BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen). <-- Dass habe ich im Internet gefunden.

Als AG würde ich in solchem Falle auch danach fragen. Zumal klar ist, daß die Arbeitsleistung nicht in vollem Umfang erbracht werden kann. Es ist halt doch was anderes als eine Bürotätigkeit oder so.

Viele Grüsse
Lene

-- Editiert von Lene40 am 27.01.2006 15:42:15

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#12
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Hallo,

Was für mich nicht ganz nachvollziehbar ist:
Wenn der AG/Arzt nicht nach der Schwangerschaft fragen darf - warum darf er dann darauf testen/untersuchen?
Bräuchte er ja gar nicht erst zu fragen, sondern könnte direkt untersuchen lassen...
Eine Beeinträchtigung ist ja immer möglich - in jedem Beruf (Risikoschwangerschaft -> Beschäftigungsverbot vom Arzt)!

Naja, habe heute beim Ámt keinen mehr erreicht und morgen ist zu - also werden wir mal Montag die Untersuchung abwarten.

Danke nochmal - auch wenn ich es nicht so ganz verstehen/nachvollziehen kann.

Gruss
MichiM

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#13
 Von 
Doreen B.
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallöchen !!!
Mach dir mal keine Sorgen. Die dürfen nicht auf schwangerschaft testen.Machen sie es doch,ist das ein Verstoß gegen irgendein Gesetz.Außerdem würden sonst unnötig Kosten entstehen + Zeitaufwand,und das wegen 6 Monaten,sehr unwahrscheinlich,außerdem was bringt das - Sie könnte ja auch nach der Untersuchung schwanger werden und dann???
Außerdem Schwangerschaft ist keine Krankheit,sonst gebe es wohl kein Mutterschutzgestz.
Eine arbeitslose schwangere Röntgenassisten ist laut Arbeitsamt auch vermittelbar - was ja total unwahrscheinlich ist da noch einen Job zufinden.Also egal was jetzt passiert auf das Alg hat das keine Wirkung.
Ihr sollte euch unbedingt mal das Mutterschutzgesetz durchlesen.
Beschäftigungsverbote nach § 3 Und § 4 .
Egal was der Arzt jetzt feststellt.Der Arbeitgeber muß den § 4 (nicht regekmäßig mehr als 5Kg und nicht geleg. mehr als 10Kg heben, usw.) beachten.Ich glaube ein erhöhtes Infektionsrisiko hat man als Altenpflegerin nicht(evtl bein Chemotherapiepatienten ).Darüber können einen aber auch die meisten Frauenärzte beraten und unbedingt mal beim Amt für Arbeitschutz anrufen.Die helfen auch gern weiter,das ist örtlichen Aufsichtsbehörde,die für die Einhaltung des MuSchu zuständig sind.
Falls der Gyn. ihr ein Beschäftigungsverbot nach §3 MuSchu gibt,kann der AG einen neuen einstellen+bekommt den Lohn etc. erstattet.

Der Arzt wird evtl. einen Tinetest("Nadelstempel" in den Unterarm) machen(wegen TBC) falls es zu einer Reaktion kommt, wird normalerweise die Lunge geröngt.
Egal was kommt - auf keinen Fall die in den ersten Schwangerschaftsmonaten röntgen lassen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Und auf dem Fragebogen ruhig auch den Zeitpunkt der letzten Periode freiwählen,z.B. 22.01.06. - Wichtig!
Viel Glück!




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