Guten Tag,
für informativen Antworten möchte ich mich vorab bedanken.
Bei einer Einstellungsuntersuchung bei einem Betriebsarzt, kommt es vor das neben den allgemeinen Untersuchungen (Blutdruck, Sehtest, Urin usw.)
a) eine Einsicht in Unterlagen der Krankenkasse verlangt werden kann. Kommt dies vor, so dass der Krankenverlauf z.B. der letzten 10 jahre völlig offen liegt
b) werden beispielsweise Musterungsbescheide des Bundes angefordert
danke und einen guten tag
Einstellungsuntersuchung Anfrage Krankenkasse
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ich verstehe nicht ganz, worauf Sie hinaus wollen
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"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"
zu a und b: nein, das geht den Arzt nichts an. Es geht meines Wissens ausschließlich um die Feststellung, ob jemand physisch für den Job geeignet ist.
virawoche.de
Einstellungsuntersuchung
Manche Arbeitgeber verlangen vor Beginn des Arbeitsverhältnisses eine sog. „Einstellungsuntersuchung” von einem Amtsarzt, Betriebsarzt oder einem Vertrauensarzt. Hier gilt der allgemeine Grundsatz, dass jeder Arzt, auch der Betriebsarzt oder der Amtsarzt, zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. Durch eine Einstellungsuntersuchung darf der zukünftige Arbeitgeber die Schweigepflicht des Arztes nicht unterlaufen. Deshalb darf sich die Diagnose des Arztes nur auf die Feststellung beziehen, ob man für die angestrebte Tätigkeit geeignet ist oder nicht. Weitere Informationen, insbesondere über Befunde (z.B. die HIV-Infektion), dürfen dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt werden. Die Feststellungen des Arztes müssen sich auf die Arbeitsfähigkeit (ja oder nein) beschränken.
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liebe hamburgerin,
danke dir für deine auskunft
zu a und b: nein, das geht den Arzt nichts an.
gilt das auch für einstellungen beim bund, wo kein betriebsarzt, sondern amtsarzt zugegen ist?
danke für die auskunft und ein schönes wochenende
Ist ja schon ein spezielleres Gesetz, das Wehrpflichtgesetz (googeln). Da sind aber auch genauere Angaben zu finden, in welchem Umfang Untersuchungen vorgenommen werden dürfen.
"ohne Schweigepflichtsentbindung kann niemand die Daten erfragen"
wie ich mitlerweile herausgefunden habe
was mich jetzt interessiert ist wie oft in einstellungsuntersuchungen eine Schweigepflichtsentbindung unterschrieben werden soll? ist das die regel oder eher eine Ausnahme? wie ist das in der privatwirtschaft und wie beim bund?
-- Editiert von Martin12345 am 06.01.2006 15:32:05
normalerweise verlangt kein Arbeitgeber der freien Wirtschaft, dass man eine Schweigepflichtsentbindung unterschreibt.
Wozu auch? Wenn man sich überhaupt für den Gesundheitszustand interessiert, dann hat man doch die Einstellungsuntersuchung?!
hallo CForce,
bei der DAK steht:
Aufgehoben werden kann die Schweigepflicht in den übrigen Fällen nur durch Ihre Einwilligung. Sie können den Arzt mündlich von der Schweigepflicht entbinden. Eindeutiger aber ist eine schriftliche Erklärung.
Eine Einwilligung erteilen Sie automatisch bei einer Einstellungsuntersuchung oder wenn Sie einer Versicherung die Erlaubnis geben, Auskünfte über Ihren Gesundheitszustand einzuholen.
also es steht:
CForce, automatisch bei einer Einstellungsuntersuchung, das hört sich anders an als das was du sagst
-- Editiert von martin12345 am 06.01.2006 16:06:15
das wäre mir völlig neu.
Bei einer Einstellungsuntersuchung erklärt man sich doch nur damit einverstanden, von dem Arzt untersucht zu werden.
Wenn der Fragen zum früheren Gesundheitszustand stellt, muss man die event. (hier kommt es auch auf die genaue Frage an) nicht einmal beantworten.
Eine automatische Einverständnis mit einer Aufhebung der Schweigepflicht kann ich da nicht erkennen
Ich musste bisher nie vor einer Einstellung meine Krankenkasse oder meinen Hausarzt angeben. Demnach hat der Arzt ja nicht wissen können, welche Krankenkasse oder welchen Kollegen der befragen muss.
quote:
Eine Einwilligung erteilen Sie automatisch bei einer Einstellungsuntersuchung
Hallo Martin, das ist schlicht und ergreifend Quatsch! Automatisch geht da gar nichts. Es muss immer der Patient die Einwilligung geben.
MfG
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