Einbehaltener variabler Gehaltsanteil

10. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
dj_moby
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)
Einbehaltener variabler Gehaltsanteil

In unseren Arbeitsverträgen sind ein Teil des Gehaltes variabel und werden bei Erfüllung der jeweilig festgelegten Ziele halbjährlich bezahlt.
Für das lezte Jahr wurden von mehreren Mitarbeitern die Ziele erfüllt, jedoch wurde am Ende des Jahres der zweite Anteil nicht bezahlt, da für 2005 die Auftragslage nicht ganz so gut darsteht.

Es wurde aber müntlich versprochen, die ausstehenden Zahlungen bei einem neuen Auftrag nachträglich zu bezahlen.

1. Haben wir einen Rechtsansprich auf die Zahlung?
2. Muß man irgenwie einen formalen Einspruch einlegen, um weiterhin einen Anspruch an das Gehalt zu haben?


Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

zu 1.: Ja
zu 2.: Der Anspruch verjährt erst nach 3 Jahren, wenn nicht etwas anderes vereinbart wurde. Manche Tarifverträge sehen jedoch deutlich kürzere Verjährungsfristen vor. Z.B. 6 Monate, glaube ich, beim BAT.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dj_moby
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)

Vielen Dank!

Gruß
Moby

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.864 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen