Es ist mir ein Anliegen,einmal etwas hier einzustellen,was mich persönlich sehr verwundert hat.
Heute war ich zu meinem ersten Arbeitstag in einem der zahlreichen Museen in Berlin angetreten.
Meine Aufgabe wäre die Betreuung der Garderobe gewesen..........Ich muß auch betonen,daß ich diese Aufgabe auf selbstständiger Basis vermittelt bekam,also keinen herkömmlichen Arbeitsvertrag abgeschloßen habe.
Soweit so gut........
Bei meinem Arbeitsantritt hat man mir allerdings mitgeteilt,mich mit meinem Vermittler in Verbindung zu setzen,und meinen Auftrag nicht anzutreten........
Dies getan,teilte man mir mit,daß ich wegen dem Tragen meines Zopfes (habe Schulterlange Haare;und binde diese als Zopf zusammen) diesen Auftrag nicht ausführen kann,ein anderer Bewerber mit kurzem Haarschnitt wurde bevorzugt....
Ich fühle mich sehr benachteiligt,dikriminiert und in meinem Persönlichkeitsrecht verletzt.Ich beabsichtige juristisch dagegen etwas zu unternehmen.....
Welchen Weg soll ich einschlagen und wie vorgehen.....
Ich bitte um Eure Hilfe
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Ein starkes Stück
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
du bist im falschen Film
Du bist "Aufgabe auf selbstständiger Basis" - also Gewerbetreibender. Dann ist "Arbeitsrecht" das falsche Forum. Und wenn du keinen Auftrag hast der über eine bestimmte Zeit geschlossen wurde, jederzeit mit welchem Grund auch immer feuerbar.
Stellt sich die Frage was an deiner Aufgabe selbständig ist, wer der ominöse Vermittler ist. Und ob man nicht davon ausgehen kann das es sich um eine Scheinselbständigkeit handelt, das du ja eher Angestellter sein willst.
Der Grund einen Selbständigen nicht mehr weiter zu beschäftigen ist egal. Da gehen frauenfreundliche, diskriminierende oder rassistische Gründe genau wie freundliche.
K.
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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."
Ich bin ein Existenzgründer,und es ist mein Recht Aufträge jeglicher Art anzunehmn oder abzulehnen.......
Die Frage ist ja nur ob ich es mir gefallen lassen muß,wegen meinem Äußeren benachteiligt zu werden,ich bezeichne dies als Alterdiskriminierung oder Verstoß gegen das Gleichstellungsgesetz........
Auch bei Auftragvergabe sollte ich eigentlich in keinster Weise benachteiligt werden.
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Du wirst doch nicht wegen des Alters sondern wegen des Zopfs diskriminiert . Nochmal: wenn du keinen Auftrag hast und nur jeden Tag erneut beauftragt wirst kann man dich auch "nicht" beschäftigen.
Und ein Gleichstellungsgesetz für Selbstständige gibts nicht.
quote:
es ist mein Recht Aufträge jeglicher Art anzunehmn oder abzulehnen
Ja dann aber nicht wegen Alter, Zöpfen und Äußeren deiner Kunden oder wie.
freie Markwirtschaft ohne jedlichen Schutz = Unternehmer
K.
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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."
Ein Gewerbetreibender kann sich nie rechtlich wehren, wenn ein Kunde seine Leistungen/Produkte nicht in Anspruch nehmen will.
Mal ein einfaches Beispiel zum besseren Verständnis:
Wenn du für deinen Geburstag eine blonde langhaarige Striptease-Tänzerin eingagierst, können dich die braunhaarigen Lockenköpfe auch nicht verklagen.
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Davon mal abgesehen ist die Beschäftigung einer Garderobenfrau/-mann auf selbstständiger Basis alles andere als üblich. Sehr seriös ist sowas nicht. Ich frag mich, welches Gewerbe der Fragesteller überhaupt angemeldet hat.
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