Eigenkündigung - Formfehler??

2. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.07.2010 14:32:41
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 20x hilfreich)
Eigenkündigung - Formfehler??

Habe letzte Woche zum 01.06. selbst gekündigt.
Lt. Vertrag hätte ich zum 15. oder Monatsende kündigen müssen.

Habe ich jetzt einen Formfehler begangen?? Was könnte passieren??

Auf dem Arbeitsamt hat man mir gesagt, das ich jetzt erst ab 02.06. arbeitslos gemeldet werden kann.

was kann von Arbeitgeberseite passiern??

Gruß
poloedi

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"Danke im voraus !!!!!"

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Hallo,
so ein Fall könnte kompliziert werden. In der Praxis ärgern sich beide Seiten schwarz. Die eine mehr, die andere etwas weniger.

Der AG könnte Schadensersatzforderungen geltend machen, wenn der AN nicht mehr erscheint, sich also vertragsbrüchig gemacht hat:
Gewinnausfall, Ersatzbeschaffung von Arbeitskräften, etc.
Allerdings muss er das beweisen und den Schaden möglichst niedrig halten.
Ob sich der Aufwand für die wenigen Wochen für ihn lohnt gerichtlich beizutreiben steht auf einem anderen Blatt.
Es ist ja auch sicherlich noch Resturlaub vorhanden. Der AN hat sich also um Geld gebracht,was der AG jetzt nicht unbedingt bezahlen muss.

Hängt jetzt auch sicherlich davon ab, wie man sich getrennt hat. Schreiben hingeknallt und abgehauen oder abgesprochen....Oder der Laden läuft ohnehin gerade nicht so gut und der AG hat den AN früher von der Gehaltsliste, könnte man als stillschweigende einvernehmliche Aufhebung interpretieren.

Wenn der AG letzterem zugestimmt hat, dürfte er kaum Ansprüche stellen dürfen. Wenn er allerdings böse und nachtragend ist, könnte er behaupten, so ein Gespräch hätte nie stattgefunden. (Eher unwahrscheinlich) Dafür werden in der Praxis dann Aufhebungsverträge gemacht, damit alle auf der sicheren Seite sind.

Eine einfachere Alternative für überrumpelte und sehr nachtragende Chefs: Der AG könnte wegen Arbeitsverweigerung bzw unerlaubter Abwesenheit die Aussprechung einer fristlosen Kündigung sein. Das wird in den Arbeitsunterlagen oder per Nachricht des AG auch der AfA mitgeteilt, und die ist dann gesetzlich verpflichtet ersteinmal eine ALG-1-Sperre von bis zu 12 Wochen zu verhängen. Dazu reduziertes Hartz-IV. Im besten Fall muss man sich dann erstmal mit Einsprüchen und Rechtsweg vor den Gerichten auseinandersetzen.
Sehr schlechtes Arbeitszeugnis für die nachfolgenden Arbeitgeber im jahrzehntelangen Berufsleben inklusive.

Da wäre mal reiflich überlegen mal mit dem AG am Montag morgen nochmal darüber zu sprechen und gffs. doch noch den Rest zu arbeiten unter ABzug der bereits getätigten Fehltage bzw. Urlaub.abbuchen.
Könnte man als Irrtum darstellen.
Evt. kommt noch mehr Input von anderen hier im Forum ?

Meinem laienhaften Verständnis nach, müsste der AG allerdings auch erst einmal kurzfristig der verkürzten Kündigungsfrist widersprechen, also schreien : "Du musst noch solange hierbleiben"
Das kann aber auch nur ein Profi wirklich beurteilen.

Was die AfA angeht. "Arbeitslos" melden inkl. Leistungsbezug geht erst ab Ende der Kündigungsfrist. "Arbeitssuchend" freilich schon vorher.
Wenn kein wichtiger Grund für die Eigenkündigung bei der AfA glaubhaft gemacht, wurde - am besten vorher - wird es allerdings ebenso die o.g. ALG-Sperre geben.
Denn wer vorsätzlich seine Hütte anzündet, dem zahlt die Feuerversicherung auch nichts..

Angesichts dessen, dass da viel Geld für den AN dranhängt wäre bei mangelnder Kooperationsbereitschaft des AGs eine professionelle Beratung besser als eine allgemein gehaltene Diskussion in einem Forum voller Laien.
Es gibt ja auch kostenpflichtige Telefonhotlines (auch oft am Wochenende) wo dann Leute sitzen die echte Rechtstipss geben können und dürfen.
Gewerkschaftsmitglieder erhalten übrigens auch Rechtsberatung dort.







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""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

Da bis zum 3.5. fristgerecht die Kündigung eingereicht werden kann, empfiehlt es sich, einfach morgen eine Kündigung mit korrigiertem Datum "zum 31.5." nachzureichen.

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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12303.05.2010 10:29:17
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 7x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12322.07.2010 14:32:41
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 20x hilfreich)

3.05. ist doch aber dann für 31.05. zu spät. sollte ich dann nochmal morgen zum 15.06. eine korrigierte Kündigung einreichen? Bin jetzt sehr unsicher?? Oder soll ich alles mal so laufen lassen?? Habe noch 12,5 Urlaubstage und einen Tag Überstunden. Wenn ich alle so laufen lasse, ist dann mein offizieller letzter Tag der 15.06. ?? soll ich schlafende hunde wecken??


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"Danke im voraus !!!!!"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

quote:
3.05. ist doch aber dann für 31.05. zu spät.


Nein, ist es nicht. Warum sollte das zu spät sein?

quote:
Bin jetzt sehr unsicher??


Scheinbar ja. ;)

quote:
Oder soll ich alles mal so laufen lassen??


Nein. Einfach neue Kündigung wie vorgeschlagen morgen angeben und bei der Gelegenheit gleich noch nachfragen, ob der Urlaub und die Überstunden zum Ende hin genommen werden können. Damit sind alle Unklarheiten beseitigt und die eigene Unsicherheit hat sich dann auch erledigt.

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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"

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