Hallo zusammen,
wie schätzt ihr folgenden Fall ein:
A ist bei B seit 2011 beschäftigt. Nun ist A nach einem Widerspruchsverfahren eine unbefristete Rente wegen voller Erwerbsminderung rückwirkend zum 01.08.2012 bewilligt worde, Zugang des Bescheids war im Januar 2014. Laut Arbeitsvertrag endet das Arbeitsverhältnis automatisch mit ablauf des Monats, in dem die Mitarbeiterin Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht.
Nun die Frage: Endet das Arbeitsverhältnis quasi rückwirkend zum 31.08.2012? Es kommt mir irgendwie komisch vor.
Danke euch für den Input!
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"In dubio...Prosecco!"
EU-Rente und Beendigung Arbeitsverhältnis
18. Februar 2014
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Frage vom 18. Februar 2014 | 16:49
Von
Status: Beginner (140 Beiträge, 40x hilfreich)
EU-Rente und Beendigung Arbeitsverhältnis
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#1
Antwort vom 19. Februar 2014 | 09:51
Von
Status: Senior-Partner (6997 Beiträge, 3920x hilfreich)
Hier wäre der Begriff "Bezug" auszulegen. Entweder als mehr oder weniger tatsächliche Zahlung und somit wohl ab Januar 2014 oder als Zeitpunkt ab dem Anspruch auf EU-Rente besteht also 31.08.2012.
Urteile zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit auflösender Bedingung "EU-Rente" sind mit nur im Zusammenhang mit Tarifverträgen bekannt. Und in denen wird häufig gleich auf den Zugang des Rentenbescheides abgestellt (was ja auch sinnig ist, weil vorher kann ja keiner wissen, ob der Rentenatrag zur EU-Rente durch geht).
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