EU-Rente Zuverdienst

23. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
Mimi_070
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
EU-Rente Zuverdienst

Hallo, ich bin neu hier und habe ein Problem und hoffe es kann mir jemand einen Rat geben. Ich beziehe eine EU-Rente und habe jetzt das Angebot bekommen in einer Galerie acht Stunden die Woche zu arbeiten. Ich wollte das auf Basis der Geringfügikeit anmelden lassen. Nun meinte meine zukünftige Chefin ich solle mir doch eine Lohnsteuerkarte besorgen und mich dann anmelden und alles mit einem Steuerberater klären, da sie sich bei der Anmeldung auf Geringfügikeit schlechter stellen würde. Kann ich denn überhaupt als Rentnerin eine Lohnsteuerkarte bekommen und stehe ich dann schlechter da, was ist mit den Steuern? Da ich doch eigentlich bis zu 400 Euro steuerfrei dazu verdienen darf. Kann mir jemand einen Rat geben wie ich mich am besten verhalten sollte, würde gerne den Job bekommen.
MfG mimi

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

beim minijob übernimmt i.d.r. der ag die pauschalen abgaben - das scheut deine vielleicht-neue-chefin. aber minijob ist nur eine lösung, die die anmelderei vereinfachen soll. frag doch bei der rentenberatung nach, wie die das sehen. außerdem wäre es möglich, per vertrag deiner chefin den geringen nachteil auszugleichen, d.h. dass du das trägst.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#2
 Von 
Mimi_070
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Blaubär49, vielen Dank für diesen Rat! Werde gleich morgen bei der Rentenberatung anrufen.
MfG Mimi_070

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Auch als EU-Rentner kannst Du eine Steuerkarte erhalten. Das ist nicht das eigentliche Problem.

Solltest Du ledig sein, dann erhälst Du eine Steuerkarte mit Steuerklasse 1. Der Job sollte dennoch als Minijob ausgeführt werden, so dass der AG die paischalen Sozialabgaben zahlt. Er spart sich bei Vorlage einer Steuerkarte jedoch die pauschale Lohnsteuer und muss nur die pauschalen Sozialabgaben zahlen. Wahrscheinlich ist das hier auch gemeint.

Durch die Vorlage einer Steuerkarte wird der Lohn jedoch für Dich steuerpflichtig. Das wäre kein problem bei einem gehalt von 400€, da damit der Grundfreibetrag von 7.834€ pro Jahr. Allerdings ist die EU-Rente nicht steuerfrei, sondern führt normalerweise für sich alleine genommen nicht zu einer Steuerpflicht.

Zusammen mit anderen Einkünften (z.B. aus 400€-Job auf Steuerkarte) kann sich daher insgesamt trotdem eine Steuerpflicht ergeben. Das muss man aber für Deinen konkreten Einzelfall druchrechnen.

Die Rentenberatung wird Dir übrigens zu diesen steuerlichen Fragen wohl kaum eine fachliche Auskunft geben können.

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