EQJ Sonderkündigung möglich?

29. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
marble
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
EQJ Sonderkündigung möglich?

Hallo,

Person A absolviert bei einem kleinen EDV Betrieb ein EQJ (Einstiegsqualifizierung) über das Arbeitsamt.

Damals hieß es A hat eine Chance auf die Ausbildung in diesem Betrieb nach dem EQJ.

Der Betrieb zahlt A jeden Monat zu den 212 Euro EQ Geld 50 Euro.

Es existiert zwischen A und dem Betrieb ein EQJ Vertrag in dem eine 4 wöchige Kündigungsfrist hinterlegt ist.


Nun hat A die Möglichkeit bekommen bei seinem Onkel eine Ausbildung zu machen. A möchte den Betrieb gern wechseln, da er bei seinem onkel ja anschließend eine Ausbildung erhält. (Das Arbeitsamt hat bereits seine Zustimmung gegeben)

Der Betrieb bei dem A zur Zeit arbeitet hat A nachdem A mitgeteilt hat, dass er kündigen und gern einen Aufhebungsvertrag haben möchte mitgeteilt das er sowieso nicht übernommen worden wäre und ihm gesagt er kann zum 01.04. kündigen, dann aber im Streit mit dem Betrieb auseinander gehen oder zum 01.06. und ohne Streit...

A Soll es jedoch unterlassen einfach nicht mehr zu kommen da der Betrieb dann sein gezahltes Geld zurück verlangen würde

Kurze Info zum Betrieb:
- Hat außer den 2 Inhabern und den EQJ sowie einem 400 Euro jobber der nicht im Laden anwesend ist, A ist allein im Laden anwesend und schmeißt diesen größtenteils alleine keine angestellten


Frage 1:
Hat a die möglichkeit einer sonderkündigung aufgrund der aussicht auf eine Ausbildungsstelle bei seinem onkel oder muss er sich an die 4 wöchige Kündigungsfrist halten?

Frage 2:
Was kann A passieren, wenn er einfach fristlos kündigt mit dem oben genantnen grund und dann dem betrieb fernbleibt? Kann er verklagt werden? (z.b. geld zurückzahlen an den Betrieb)

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Was bedeutet mit oder ohne Streit auseinandergehen konkret?

Frage 1: nein

Frage 2: Der oben genannte Grund rechtfertigt keinesfalls eine fristlose Kündigung.
Regressforderungen des Betriebs sind zu erwarten.

Da A ja allein ist, mehr als 6 Stunden arbeitet er nicht, oder? Weil er dann ja zwingend eine Pause von 30 Minuten in der Arbeitszeit nehmen muß, nicht hinterher. Chefs mögen das :party:

-- Editiert am 29.03.2010 23:29

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#2
 Von 
marble
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,

A arbeitet 8 Stunden / Tag (9.00 - 18.00 Uhr) Mittagspause gibt es inoffiziell nicht, offiziell wird es aber gesagt...

Frage 1:
was für Forderungen kann der Betrieb stellen? (Geldbeträge? und wenn ja in welcher höhe)

Frage 2:
das Ziel eines EQ ist es doch, dass A einen Ausbildungsplatz bekommt, wieso ist es nicht dann ein fristloser kündigungsgrund?... der derzeitige Betrieb hat A dann ja sozusagen zurzeit als kostenlose arbeitskraft

Frage 3:
Hat A keine Möglichkeit fristlos zu kündigen? Der Onkel von A möchte gern das A dort sofort am 01.04. das EQ beginnt (mit arbeitsamt ist bereits alles abgesprochen)


PS:
A ist nicht komplett alleine, sein Chef ist auch im Laden jedoch fährt dieser ab und zu zu kunden, dann steht a alleine im laden

-- Editiert am 30.03.2010 10:06

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#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

auf welcher grundlage könnte der betrieb denn auszahlungen zurück verlangen? sind die 50 euro extra unter vorbehalt gezahlt worden??
wenn da nichts schriftlich zu vereinbart ist, sollte A das angebot der firma annehmen und zum 1. 4. gehen - ob im streit oder nicht, könnte ihm ja egal sein. (und wieso ist die alternative 1.6., wenn die vierwöchige k-frist möglich ist???)
zu einer fristlosen kündigung bedürfte es eines schwer wiegenden grundes, der im arbeitsverhältnis selbst liegt und der die zusammenarbeit ab sofort unmöglich macht. der umstand, dass was besseres lockt, ist kein grund, einen vertrag abrupt zu beenden.

-----------------
"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

-- Editiert am 30.03.2010 12:43

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#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Die Kündigungsregelungen in diesem EQJ entsprechen denen in der Ausbildung:
- In der Probezeit, jederzeit ohne Angabe von Gründen
- nach der Probezeit mit einer 4-wöchigen Frist bei Berufswechsel
- jederzeit fristlos aus wichtigem Grund, unter Angabe dieses Grundes.

Das EQJ wird komplett vom Arbeitsamt finanziert, der Betrieb hat keinerlei Kosten, was will man da an Entschädigung fordern? Nichts!

<U>Deine Möglichkeiten: </U>

Wenn du im Betrieb des Onkels einen anderen Beruf erlernen wirst, als der, der im EDV-Betrieb geplant war, dann hast du eine 4-wöchige Kündigungsfrist

Noch zum Thema Aufhebungsvertrag: Der kommt nur dann zustande, wenn beide Parteien sich einig sind (über Kündigungstermin u. a.). Wenn du weg willst, dann schreibe du eine Kündigung. Damit muss der AG nicht einverstanden sein, die muss ihm einfach nur zugehen - z. B. per Einschreiben.
Wenn du nur als Aushilfe eingesetzt wirst, widerspricht das dem Sinn eines berufsvorbereitenden Praktikums und du hast einen wichtigen Kündigungsgrund, kannst also fristlos kündigen. Ein weiterer wichtiger Grund wäre zudem die Zusage deine Onkels, dort eine Ausbildung machen zu können und die Ablehnung einer Ausbildung durch diesen EDV-Betrieb. Sinnvollerweise führst du nämlich im dem Betrieb das Praktikum durch, in dem du später auch lernen kannst.


Kündige einfach, am besten sofort, der EDV-Betrieb soll sich eine andere billige Aushilfe suchen, dir passiert nichts!!!!


-----------------
" "

-- Editiert am 30.03.2010 13:47

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
marble
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für die vielen Antworten!

der Betrieb zahlt 50 Euro zusätzlich zu dem vom arbeitsamt bezahlten geld als Fahrtkosten, dies steht auch so im EQ Vertrag (nicht unter vorbehalt, es ist fest geregelt)

Der Beruf den A bei seinem Onkel lernen wird ist ein anderer (Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung) beim derzeitigen Betrieb macht A ein EQ als IT-System-Elektroniker

Das Arbeitsamt weiß jedoch schon bescheid und hat zugestimmt zum 01.04., a ist halt nur unsicher aufgrund des vertrages und das der betrieb ihn verklagt oder ähnliche forderungen stellt wenn a einfach am 01.04. im neuen betrieb ist...

A lernt nicht in dem Betrieb, er wird sogesehen (wie in dem fall schon geschrieben) als Aushilfe eingesetzt (aus diesem grund will der betrieb auch kein aufhebungsvertrag machen)


seid ihr euch sicher, dass a nichts passiert? wenn er fristlos kündigt aus dem grund, dass er nur als aushilfe eingesetzt wird und das EQ in einem anderen betrieb machen will?

A würde gern bei seinem onkel lernen, da er da wie bereits geschrieben definitiv eine ausbildungsstelle erhält

PS:
Ist es ok wenn A morgen eine fristlose kündigung per einschreiben zukommen lässt und dann am 01.04. nicht mehr im alten betrieb erscheint? (er informiert vorher den arbeitgeber, dass er eine küdnigung losgeschickt hat und ab 01.04. nicht mehr kommen wird)

oder kann die kündigung auch persönlich übergeben werden?

-- Editiert am 30.03.2010 14:08

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Ich verstehe, dass du unsicher bist, wenn der AG so droht, aber keine Angst: Wenn die Kündigung morgen rausgeht, dann wird sie wirksam, sobald sie dem Betrieb zugeht - der 1. April ist vielleicht per Post zu knapp. Du kannst sie auch dem AG persönlich abgeben, solltest dann aber einen Zeugen dabei haben oder dir den Empfang bestätigen lassen (was der AB aber vielleicht ablehnt). Mit Zeugen oder Empfangsbestätigung hast du aber den Nachweis, dass die Kündigung zugegangen ist - das ist wichtig. Todsicher ist das Einschreiben.
Nenne in der Kündigung deinen Arbeitseinsatz ohne Anleitung, ohne Ausbilder, das ist nicht Sinn dieser vom Arbeitsamt geförderten Maßnahme, also nicht rechtmäßig und ein Kündigungsgrund.

Du kannst auch die zuständige Kammer (IHK?) darüber informieren, dass du in diesem Betrieb als billige Arbeitskraft eingesetzt wurdest. Diese Praktikum dient schließlich der Vorbereitung auf den Ausbildungsberuf.

-----------------
" "

-- Editiert am 30.03.2010 16:11

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#7
 Von 
marble
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen dank soweit, a wird es morgen persönlich abgeben und sich eine unterschrift gegben lassen, dass der Brief angekommen ist.

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