Hallo, wie mir ein arbeitskollege riet, sollte ich einen neuen arbeitsvertrag mit einer art abkürzungs-klausel unterschreiben. diese abkürzung soll dafür stehen, dass der vertrag juristisch noch geprüft wird! dazu meine frage: gibt es solche Abkürzungs-Klauseln, die der Arbeitnehmer anwenden kann?? kann der Arbeitgeber solch einen unterschriebenen vertrag ablehnen??
vielen dank!
EILT!arbeitsvertrag unterschreiben
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo Jaykayham,
Magst du näher umreissen, was genau gemeint ist - unter "Abkürzungsklausel" lässt sich nichts finden und ich kenne den Begriff nicht.... - Danke -
VLG nefertari1968
so etwas in der art wie, unter vorbehalt juristischer prüfung! das problem ist, der vertrag soll SOFORT unterschrieben werden, aber im vertrag sind klauseln anthalten wie z.B. §616 des BGB
finden keine anwendung etc.!
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Na und.... Wenn Grundzüge oder einzelne Klauseln des Arbeitsvertrages nicht mindestens den gesetzlichen Bestimmungen genügen bzw. diese auszuhebeln versuchen, gilt wieder das Gesetz also der arbeitsrechtliche Mindestrahmen - das ist jedenfalls meine Meinung.
Hast du den Vertrag vor dir liegen - was versucht der AG im einzelnen vertraglich auszuschließen?
Zu §616 BGB
ist vielleicht folgender Link interessant:
http://www.personal-office.de/inhalt/bat_arbeitsbefreiung_bei_fortzahlung_der_ver.html
LG nefertari1968
Sie können alle Paragraphen, die ausgeschlossen werden, im Internet nachlesen.
Ich habe noch nie etwas von einer Abkürzungsklausel gehört.
Aber mal ehrlich, wenn Sie sich schon bei der Unterschrift unter einen Arbeitsvertrag als kritischen Mitarbeiter outen, dann kann das mit dem Überstehen der Probezeit schwierig werden. Ich wäre da sehr vorsichtig.
ich stimme hamburgerin voll zu. ich würd unterschreiben und alles was schlechter ist als die gesetlichen bestimmungen ist sowieso nichtig. wenns dann echt zum äußersten käme, würd ich mich so blöd anstellen, dass man mir in der probezeit kündigt.
nen versuch ist es wert! bei der schwierigen arbeitsmarktsituation!
gruss
sunbee
ps: ich hatte mal ne ausschlußklausel, dass es keine lohnfortzahlung bei erkrankung des kindes gibt...ist egal, habe keine kinder, und wenn, dann wär ich eben selbst krank geworden....viell. betreffen dich die klauseln ja gar nicht?
Hallo sunbee,
das ist glücklicherweise auch gesetzlich geregelt, im §45 Sozialgesetzbuch V.
Wenn ich das richtig verstehe, zahlt die Krankenkasse sowieso Krankengeld und der Arbeitgeber ist raus. Das braucht der ja gar nicht vertraglich zu vereinbaren.
Stimmt Hamburgerin,
aber der AG müsste den vollen Satz zahlen, die KV übernimmt nur den Teil analog Krankengeld - so eine Ausschlussklausel hatten wir auch im Vertrag.
Ersteinmal DANKE an alle!!
@hamburgerin01
Zitat "Aber mal ehrlich, wenn Sie sich schon bei der Unterschrift unter einen Arbeitsvertrag als kritischen Mitarbeiter outen, dann kann das mit dem Überstehen der Probezeit schwierig werden."
Ich würde mich selbst nicht als "kritisch" beschreiben, eher als verunsichert!! Ich freue mich auf diese stelle, jedoch hatte ich noch nie einen arbeitsvertrag in dem eine klausel a la "§616des BGB
findet keine Anwendung" drin stand! Nun bin ich aber beruhigt! ;-)
Ich fand Ihre Bedenken bezüglich des Arbeitsvertrags ja auch sehr berechtigt und finde es eine gute Idee, hier mal nachzufragen; aber was soll denn ein Arbeitgeber denken, wenn man einen Arbeitsvertrag nur mit der Klausel unterschreiben würde: wird noch juristisch geprüft! Der hält Sie doch für einen potentiellen Betriebsrats-Gründer!
Nichts für ungut und ich wünsche Ihnen, dass alles gut läuft!
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