Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bzgl. der Fortführung der Vergütung für die Freistellung bei der Hochschule!
Ich muss im Rahmen meines dualen Studiums im Schnitt alle fünf Wochen für 1 Woche zu meiner Hochschule. Dafür bin ich durch den Kooperationsvertrag zwischen mir, meinem Arbeitgeber und der Hochschule immer freigestellt. Nun fiel mir gerade auf, als ich nur 75% meines Gehaltes bekommen habe, weil ich diesen Monat 1 Woche freigestellt war.
Wie sieht das die Gesetzeslage? Lt. Vertrag ist ein monatlich festgehaltenes Gehalt vereinbart. Kann der Arbeitgeber mir das einfach abziehen? Hätte ich dafür eine Zusatzklausel vereinbaren müssen?
Vielen Dank schon einmal für die Antworten.
Duales Studium / Bezahlung bei Freistellung
28. Oktober 2017
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Frage vom 28. Oktober 2017 | 17:02
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Duales Studium / Bezahlung bei Freistellung
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#1
Antwort vom 28. Oktober 2017 | 17:27
Von
Status: Weiser (17382 Beiträge, 6471x hilfreich)
'Gesetzeslage' wird es hierfür kaum geben - Vertragslage ist wohl das Zauberwort.
#2
Antwort vom 28. Oktober 2017 | 18:07
Von
Status: Unbeschreiblich (38392 Beiträge, 13990x hilfreich)
Vertragslage individuell plus Vereinbarung mit der Hochschule.
wirdwerden
Und jetzt?
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